Kein Cannabis beim Stuttgarter Frühlingsfest
Vom 20. April bis 12. Mai findet in Stuttgart das Frühlingsfest statt. Die Veranstaltungsgemeinschaft in Stuttgart hat nun entschieden, den Konsum von Cannabis bei dem Volksfest zu untersagen. Das Verbot wurde in die Benutzungsordnung aufgenommen.
Schutz von minderjährigen Besucher:innen
Schon die Festwirt:innen hatten sich darauf verständigt, den Konsum in den Zelten zu verbieten, um minderjährige Besucher:innen zu schützen. Nun zogen die Veranstalter:innen nach und betonten, das Volksfest richte sich an Kinder und Familien. Zwar sei Kiffen mit dem neuen Gesetz grundsätzlich für alle ab 18 Jahren verboten, aber nicht im Beisein von Minderjährigen.
Es herrscht Unklarheit
In Bremen fand im Zeitraum der Cannabis-Legalisierung die Osterwiese statt. Ein ausdrückliches Verbot habe es hier ab dem 1. April nicht gegeben, aber der Sicherheitsdienst war angehalten worden, die Augen offenzuhalten und Konsumierende auf die Rechtslage hinzuweisen. In Hannover beim Frühlingsfest, das derzeit noch bis zum 21. April stattfindet, ist Kiffen untersagt. Die Veranstalter:innen weisen auf ihr Hausrecht hin. Wie kommende Volksfeste mit dem Konsum umgehen, bleibt abzuwarten. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen spielt sicher auch der mit dem Kiffen einhergehende sinkende Konsum alkoholischer Getränke bei den Überlegungen eine Rolle.
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