Cannabis Regeln
Seit dem 1. April ist der Konsum und der Besitz von Cannabis auch bei uns in Deutschland in bestimmten Mengen erlaubt. Das heißt: in den Außenbereichen von Restaurants und Bars ist das Rauchen von Marihuana künftig nicht mehr gesetzlich verboten. Wirt:innen müssen sich nun die Frage stellen, wie sie mit dem neuen Gesetz umgehen wollen.
Marihuana nein, Rauchen ja?
Marihuana-Rauchen ist seit April vergleichbar mit dem Rauchen von Zigaretten. Betreiber:innen von Kneipen, Bars, Cafés und Restaurants dürfen nun selbst entscheiden, ob sie das Kiffen erlauben oder nicht. In den meisten Kneipen ist das Rauchen im Innenraum ohnehin untersagt. In Bezug auf den Marihuana-Konsum ist es wichtig, zu wissen, dass es derzeit noch nicht ganz klar ist, wie sich die Rauschwirkung in einer Raucherkneipe auswirkt.
In unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen darf übrigens nicht gekifft werden. Arbeitsrechtlich ist der Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz genauso zu bewerten wie Alkoholkonsum. Die gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass Beschäftigte sich durch Alkohol oder andere Drogen nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch die sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber:innen dürfen Beschäftigte in solchen Zuständen nicht arbeiten lassen.
Kritische Stimmen
Medizinische Fachverbände hatten die Teil-Legalisierung kritisiert. Die Altersgrenze ist bei 18 Jahren angegeben. Nur für Minderjährige ist der Konsum und Besitz weiterhin verboten. Die Grenze sei zu niedrig, da das Gehirn bis zum Alter von 25 Jahren noch reift. In Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugend- und Sporteinrichtungen ist öffentliches Kiffen nicht erlaubt. Die Aufklärung und Prävention sollen aber ausgebaut werden, um Missbrauch zu vermeiden. Auch eine Studie zur Auswirkung auf Kinder und Jugendliche ist geplant.
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