Deliveroo-Kuriere nicht selbstständig
In den Niederlanden hat der Oberste Gerichtshof geurteilt, dass die Fahrer:innen des Lieferdienstes Deliveroo als Angestellte und nicht als Selbstständige zu behandeln sind. Dieses Urteil könnte wegweisend für die gesamte Plattform- und Lieferbranche sein.

Abhängige Beschäftigte
Das Gerichtsverfahren, für das nun das Urteil gefällt wurde, zog sich bereits über mehrere Jahre. Angestrengt wurde das Verfahren von der Gewerkschaft Federatie Nederlandse Vakbeweging (FNV), die größte Gewerkschaft in den Niederlanden. Deliveroo hatte sich bereits im Herbst 2022 aus den Niederlanden zurückgezogen. Bis zuletzt hatten sie argumentiert, dass die Fahrer:innen unabhängig und selbstbestimmt arbeiten könnten. Im Urteil heißt es nun aber, dass die Zusteller:innen als abhängige Beschäftigte zu betrachten sind. Das Urteil könnte auch Einfluss haben auf den Taxidienst Uber und die Zeitarbeitsfirma Temper.
Alternative: Regionale Bestellplattformen
Der Sprecher des FNV zu dem Urteil: „Die Beschäftigten werden tatsächlich verwaltet und haben praktisch kein Mitspracherecht bei den Lohnsätzen und Arbeitsbedingungen. (…) Darüber hinaus verliert auch die Gesellschaft Geld, weil die Unternehmen keine Prämien für die Arbeitnehmer- und Sozialversicherungen zahlen und nicht in die Rentenkassen einzahlen.“
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