Corona-Soforthilfen

Unternehmen, die während der Pandemie-Zeit Soforthilfen für Verdienst-Verluste erhalten haben, müssen bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung einreichen oder eine Fristverlängerung bis 31. Dezember 2023 beantragen. Das erklärte ein Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Magazin hogapage.

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Unbedingt an die Schlussrechnung denken

Die einzureichende Schlussabrechnung muss dringend von einem Dritten überprüfen werden, zum Beispiel von einem Steuerberater. Wer die Fristen versäumt, den Stichtag zu Ende Juni oder die Fristverlängerung zu Ende des Jahres, muss die Hilfen in voller Höhe zurückzahlen. Mit einer korrekten Schlussrechnung lassen sich Rückzahlungen entweder ganz vermeiden oder zumindest reduzieren. Aus diesem Grund sei es umso wichtiger, die Angaben zu erfassen, erklärt eine Rechtsanwältin, auch wenn man im Tagesgeschäft des Restaurant-Betriebs vielleicht kaum Zeit dafür findet.

 

Förderbedingungen prüfen

Die Förderbedingungen haben sich während der Pandemie verändert. Inhaber:innen sollten im Blick haben und prüfen (lassen), ob das Auswirkungen auf die eigene Förderung hat. Zudem muss belegt werden, dass der Umsatzrückgang, der die Soforthilfen erforderlich machte, tatsächlich pandemiebedingt war. Restaurants, die ja aufgrund von Lockdowns schließen mussten, haben in der Regel aber einen eindeutig belegten Umsatzrückgang durch Corona. Wer unsicher ist, wie mit der Schlussrechnung zu verfahren ist, sollte sich am besten an den Steuerberater wenden.

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