Steuer auf Einwegverpackungen

Die Franchisenehmerin einer McDonalds-Filiale in Tübingen hat gegen die Einführung einer kommunalen Einweg-Verpackungssteuer geklagt und verloren. Das Gericht entschied: die Steuer zur Müllvermeidung ist zulässig. Das macht den Weg frei für eine bundesweite Regelung.

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Tübingen als gutes Beispiel

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Franchisenehmerin gegen die Stadt Tübingen am 24. Mai abgewiesen. Städte und Gemeinde können jetzt bundesweit Steuern auf Einweg-Verpackungen erheben. Die Stadt Tübingen führte die Steuer bereits am 1. Januar 2022 ein. Die Vermüllung des öffentlichen Raumes sei seitdem merklich zurückgegangen.

Städte und Gemeinden zum Handeln aufgefordert

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe sagt dazu: „Die Einschüchterungstaktik des Fast-Food-Riesen McDonald’s gegen mutige Kommunalpolitik ist nicht aufgegangen. Das ist ein großer Erfolg – doch wieder einmal mussten Gerichte dem verantwortungslosen Geschäftsmodell großer Konzerne Einhalt gebieten, weil Umweltministerin Steffi Lemke das versäumt. Wir fordern jetzt alle Städte und Gemeinden auf, schnell mit eigenen Steuern auf Takeaway-Verpackungen gegen die Müllflut vorzugehen. Erste Städte wie Mönchengladbach, Dortmund, Düsseldorf und Stolberg haben bereits angekündigt, das zu prüfen. Unsere aktuellen Anträge an die 302 größten Städte Deutschlands verleihen dem Nachdruck, sind aber erst der Anfang! Wir werden in den nächsten Wochen und Monaten alle Kräfte bündeln und Druck erzeugen, damit die Bundesumweltministerin endlich klimafreundliche Mehrwegsysteme in Deutschland flächendeckend auf den Weg bringt.“

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