Mehrwertsteuersenkung
Die Ampelkoalition hat am Mittwoch, den 21. Juni, den Gesetzesentwurf zur dauerhaften Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie abgelehnt. Sie begründen das mit den Folgen für den Bundeshaushalt und der angespannten Haushaltssituation.
Unverständnis seitens CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion reagiert auf die Ablehnung von FDP, SPD und Grünen mit Unverständnis. Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, betont die schwierige Lage der Restaurants und Hotels nach der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Verlusten. Die inflationsbereinigten Umsätze liegen nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal 2023 demnach 12,5 Prozent unten denen des ersten Quartals 2019. Die ermäßigte Umsatzsteuer war in ihren Augen eine echte und sinnvolle Unterstützung für die Branche.
Reduzierter Steuersatz notwendig
Die Rücknahme der Ermäßigung käme laut Fritz Güntzler, Mitglied des Bundestages, im Grunde einer Steuererhöhung gleich und die sei eben zurzeit mit weiteren Kosten für Personal und Energie schwer zu managen. Auch der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS) kritisiert die Entscheidung. „Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist notwendig, um den Unternehmen der Branche Planungssicherheit zu ermöglichen und ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten“, betont BdS-Bundesgeschäftsführer Markus Suchert und versprach: „Der BdS wird sich weiterhin mit Vehemenz für eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung einsetzen.“
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