Bußgeld bei No-Show

Das Restaurant Amelia in San Sebastian in Spanien stellte einem Kunden 510 € in Rechnung, nachdem dieser mit zwei Begleiter:innen nicht zu einer Buchung erschienen war. Der Kunde strebte daraufhin ein Gerichtsverfahren an, das der spanische Gastronom nun gewann.

Photo by Lieuwe Terpstra on Unsplash

510 € fürs Nichterscheinen

Chefkoch Paulo Airaudo verhängte eine Strafe in Höhe von 510 € für das Nichterscheinen im mit zwei Michelin-Sternen ausgezeichneten Amelia in San Sebastian. Da das Restaurant beliebt ist und nur drei Tische hat, sieht die Firmenpolitik vor, eine Gebühr von 170 €  pro Person zu berechnen, wenn diese nicht erscheint, ohne zu stornieren. Das wird auch auf der Website des Restaurants bekanntgegeben.

Die Buchung erfolgte im Juli 2021, doch der Kunde und seine beiden Begleiter:innen erschienen nicht, woraufhin das Restaurant die Strafgebühr verhängte. Daraufhin kam es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem der betreffende Kunde behauptete, er habe eine Übernachtung im Hotel Villa Favorita gebucht, das sich im selben Gebäude wie das Restaurant befindet, musste aber seine Ankunft um 24 Stunden verschieben. Da sich das Restaurant im selben Gebäude befindet, ging er davon aus, dass das Hotelpersonal das Amelia automatisch darüber informieren würde, dass seine Reservierung für das Abendessen storniert würde. Die Buchung wurde aber nicht storniert – das Hotel und das Restaurant sind unterschiedliche Unternehmen.

 

Präzedenzfall

Nachdem Versuche, die Reservierung zu verschieben, weil das Restaurant ausgebucht war, fehlgeschlagen waren, stellte der Kläger fest, dass ihm eine Gebühr für drei No-Shows berechnet worden war. Seine Klage gegen die Strafgebühr wurde nun aber abgewiesen, und viele im Gastgewerbe hoffen, dass dies ein Präzedenzfall für Restaurants wird, um Gebühren für das Nichterscheinen zu erheben und durchzusetzen.

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