Sondernutzungsgebühr Berlin

Aufgrund der geplanten Mehrwertsteuererhöhung hat sich der Berliner Senat dazu entschlossen, die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland zu erlassen. Bereits in der Corona-Pandemie war die Gebühr entfallen.

Photo by Henrique Felix on Unsplash

 

Für eine lebendige Gastro-Szene

Berliner Bars und Restaurants müssen im kommenden Jahr keine Gebühren zahlen, wenn sie Tische und Stühle auf den Bürgersteig stellen. Kai Wegner, Bürgermeister von Berlin, zum Gebührenerlass: „Wir wollen mit dem Verzicht auf diese Einnahmen den Gastwirten und Schaustellern, dem Einzelhandel oder auch den kreativen Menschen in Berlin helfen, sich wieder zu stabilisieren. Mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken.“

Senat kompensiert Einnahmeverluste der Bezirke

Die Regelung gilt auch für Schausteller:innen und Veranstalter:innen, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Einnahmeverluste für die Bezirke werden vom Senat erstattet. Laut Senatskanzlei können die Bezirksämter betroffenen Unternehmen in eigenem Ermessen auch Sondernutzungsgebühren erstatten, die in diesem Jahr ab Mai erhoben wurden. Auch in diesem Fall werde der Senat nachweislich entstandene Einnahmeausfälle kompensieren.

Mit Gastivo deckst Du Deinen Gastro-Bedarf ganz smart per App oder Webshop

Hol Dir bei uns die Inspiration für Deine Speisekarte, den künftigen Lieblingsdrink Deiner Gäste oder finde die passende Lösung für Deinen Gastro-Alltag.

Auch interessant

Der Getränkeproduzent Vivi Kola aus der Schweiz hat mit Künstlicher Intelligenz ein neues Getränk auf den Markt gebracht, das in …

Für ein Projekt der Technischen Universität München (TUM) hat eine Gruppe von Verkoster*innen ein fast 140 Jahre altes Bier probiert. …

Schon gesehen?

Suche

Gastivo Logo