Optimaler Schutz – in Sachen Coronavirus

In Sachen Coronavirus trägt der in der Öffentlichkeit stehende Gastronom eine besondere Verantwortung. Wir informieren, worauf es aktuell ankommt.

Von Jacob Lund/shutterstock.com

Die schlechte Nachricht zuerst: Das Coronavirus breitet sich derzeit weiter aus. Anzeichen auf einen kommenden Rückgang sind nicht festzustellen. Die gute Nachricht folgt auf dem Fuß: Langsam aber sicher wissen wir mehr über die Art des Virus, seine Herkunft wie auch die Form der aktuellen Ausbreitung. Allerdings soll es im Folgenden vor allem um den praktischen Umgang und damit um Maßnahmen gegen eine Verbreitung gehen.

Grundlegendes

Eine Übertragung des Corona-Erregers über die Berührung oder den Verzehr von Lebensmitteln ist nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich. Auch wird eine Infektion über den Kontakt mit Produkten oder Bedarfsgegenständen als höchst unwahrscheinlich eingestuft. In der Regel wird der Virus über die Luft als sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Wichtig ist, dabei zu wissen: Hierfür ist ein enger Kontakt mit einem den Virus tragenden Menschen (bzw. Tier) die Voraussetzung.

Generelle Empfehlungen

Das Einhalten der Personal- und Händehygiene hat nach wie vor oberste Priorität. Zu beachten ist:

  • Hände gründlich waschen: Gründlich desinfiziert werden sollten diese vor allem vor Dienstbeginn. Gleiches gilt auch nach dem Anfassen von verschmutzten Gegenständen oder vor dem Wechsel einer Tätigkeit.
  • Mitarbeiter sollten ausdrücklich angewiesen werden, die übliche Nies- und Hustenetikette einzuhalten.
  • Allen Mitarbeitern sind Händedesinfektionsmittel bereitzustellen.
  • Nach der Bearbeitung von rohen pflanzlichen Lebensmitteln sowie Geflügel, Fleisch, Fisch und Eiern sollten unbedingt die Hände gründlich gewaschen oder gänzlich desinfiziert werden.
  • Prinzipiell sind Schutzhandschuhe rechtzeitig auszutauschen.

Gäste aus China

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist außerhalb von China kein Fall einer Infektion mit dem neuen Coronavirus in der Gastronomie oder Hotellerie bekannt geworden. Auch stellen nach aktuellem Wissensstand Hotelzimmer, in denen sich zuvor Gäste aus China (oder Ländern, in denen sich das Virus ebenfalls verbreitet) aufgehalten haben, keine sonderliche Gefahr da. Es erscheint zudem als unwahrscheinlich, dass eine Übertragung des Coronavirus-Erregers über Gegenstände in einem Hotelzimmer erfolgt. Trotzdem sind Schmierinfektionen, also Übertragungen über Oberflächen, welche kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, zumindest theoretisch möglich. Als Fazit kann nur noch einmal darauf hingewiesen werden, allen Mitarbeitern ausreichende Mengen an Desinfektionsmitteln zur Verfügung zu stellen.

Importierte Lebensmittel oder Gegenstände

Grundlegend erscheint es als äußerst unwahrscheinlich, dass importierte Lebensmittel aus China mit dem neuen Coronavirus kontaminiert sind. Andererseits ist es derzeit noch unklar, unter welchen Umständen das Virus in flüssigem oder getrocknetem Material über mehrere Tage infektionsfähig bleiben könnte.

Was muss beim Arbeitsschutz beachtet werden?

Bisher sind keine Fälle von Erkrankungen oder Verdachtsfällen bei gastronomischen Unternehmern oder Mitarbeitern bekannt. Sollte es aber dazu kommen, dann erhalten die betroffenen Arbeitnehmer in Deutschland eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Dies gilt für Krankheitsfälle wie auch solche Personen, die nur Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige sind.

Darüber hinaus können je nach arbeits- oder tarifvertraglicher Regelung wiederum die entsprechenden Arbeitgeber Erstattungsansprüche gegenüber den dafür zuständigen Behörden geltend machen. Für größere Unternehmen macht es zudem Sinn, einen sogenannten Pandemieplan aufzustellen. Zudem kann auch eine Rahmen-Betriebsvereinbarung für den Fall einer Pandemie mit dem eigenen Betriebsrat abgeschlossen werden.

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