Die Zeiterfassungspflicht des EuGH – mehr Segen als Fluch?

In der Urlaubszeit sind die Gasträume voll. Wenn viel los ist, packen alle mit an – Pausen werden gerne mal geschoben oder gekürzt. Und wer denkt in dem Trubel noch daran, die Zeiten sauber zu dokumentieren?

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollte dies eigentlich sicherstellen. Schon im Mai 2019 hatte dieser entschieden, dass Unternehmen zukünftig die gesamten Arbeitsstunden ihrer Angestellten mithilfe verlässlicher und zugänglicher Systeme erfassen müssen.

Knapp zwei Jahre später sind sich die deutschen Fachleute noch immer nicht einig, wie eigentlich die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist. Das Arbeitszeitgesetz wurde zwar noch nicht angepasst, aber das Emdener Arbeitsgericht urteilte bereits letztes Jahr, dass die Betriebe schon jetzt zur Nutzung dieses verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystems verpflichtet sind. Ob dies auf nationaler Ebene bestätigt wird, bleibt abzuwarten, unwahrscheinlich ist dies jedoch nicht. Es empfiehlt sich daher für Unternehmen, sich schon jetzt mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Die Vorteile der digitalen Zeiterfassung

Zeiterfassungspflicht? Bei vielen Selbständigen drängen sich sofort Gedanken an hohe Kosten und Aufwand auf, die die Einführung eines Zeiterfassungssystems vermeintlich mit sich bringt. Doch die Chancen, die ein digitales System eröffnet, übersteigen die Risiken oftmals um ein Vielfaches – ein genauer Blick auf die Vorteile lohnt sich also!

Zum einen lässt sich durch ein digitales Zeiterfassungssystem der Aufwand der Lohnabrechnung erheblich reduzieren. Wo bislang die Stundenzettel mühevoll zusammengesammelt und die Stunden zeitraubend händisch zusammengerechnet wurden, passiert nun alles per Knopfdruck: Die geleisteten Arbeitsstunden werden ausgegeben und die Daten sogar automatisch an die Lohnabrechnungs-Software übertragen. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern schützt auch vor Fehlern. Denn wo händisch gearbeitet wird, passieren automatisch Fehler: Mitarbeitende vergessen sich ein- oder auszutragen, Stundenzettel gehen verloren oder Rechenfehler schleichen sich ein. Eine digitale Lösung reduziert die Fehlerhäufigkeit und verschafft hier die beruhigende Gewissheit, rechtliche Anforderungen korrekt zu erfüllen.

Zum anderen kann die digitale Zeiterfassung, vorausgesetzt diese wird behutsam eingeführt, die Mitarbeiterzufriedenheit ganz entscheidend erhöhen. Das schnelle Einloggen per Tablet ist bequem und zusätzlich herrscht Transparenz auf beiden Seiten über die geleisteten Stunden – und das nicht erst am Ende des Monats, sondern jederzeit.

Abschließend kann ein digitales Zeiterfassungssystem als ideale Basis für weitere Automatisierungen der eigenen Prozesse dienen – von der Schichtplanung über die Möglichkeit der digitalen Kontrolle, dass Anfangszeiten korrekt eingehalten werden, bis hin zur vollumfänglich automatisiert erstellen Lohnabrechnung.

Das muss die Software können

Um das Potenzial der Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems voll auszuschöpfen, ist die Wahl eines geeigneten Tools entscheidend: Die erste Anforderung, dass es sich um ein digitales Zeiterfassungssystem handeln muss, ist selbstverständlich.

Es sollte außerdem sowohl für Führungskräfte, als auch für die Angestellten einfach und intuitiv zu bedienen sein. Dies erleichtert zudem die Einarbeitung und steigert die Akzeptanz der Mitarbeitenden für das neue System. Das Tool sollte außerdem unbedingt auf die speziellen Eigenschaften und Herausforderungen der Gastronomie-Branche abgestimmt sein, wie zum Beispiel die recht häufigen Mitarbeiter-Wechsel oder besondere Schicht-Zuschläge.

Schlussendlich ist es sinnvoll eine Software zu wählen, die zusätzlich zur reinen Zeiterfassung noch weitere Funktionen, wie Schicht- und Urlaubsplanung oder die automatisierte Lohnabrechnung, bietet.

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