Wieder mehr Minijobs

Die Minijob-Zentrale verzeichnet wieder mehr Minijobs, auch in der Gastro-Branche. Im ersten Quartal 2022 haben 685.649 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe gearbeitet. Nach dem Wegfall der Corona-Maßnahmen waren es Ende Dezember 2022 wieder 826.948. Das geht aus dem vierten Quartalsbericht 2022 der Minijob-Zentrale hervor.

Photo: Chase Chappell on Unsplash

Hinweise für Arbeitgeber*innen

Gastronom*innen, die einen Minijob vergeben, sind dazu verpflichtet, diesen bei der Minijob-Zentrale zu registrieren. Die geringfügig Beschäftigten füllen einen Personalfragebogen aus und der Gastronomiebetrieb meldet die Minijobber*innen über das Online-Portal der Zentrale zur Sozialversicherung an. Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe unterliegen der so genannten Sofortmeldepflicht. Das bedeutet, dass die Meldung bei der Minijob-Zentrale zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit vorliegen muss.

Minijobs für Studierende, Rentner*innen und Arbeitslose

Auch Bezieher*innen von Sozialleistungen, zum Beispiel BAföG, Rente oder Arbeitslosengeld, können einen Minijob annehmen. In Bezug auf den Zuverdienst gibt es hier allerdings verschiedene Regeln, die beachtet werden müssen. Gastronomiebetriebe, die derzeit dringend auf Personalsuche sind, sollten diese Zielgruppen nicht außer Acht lassen und sich über die verschiedenen Konditionen schlau machen. Für BaFöG-Bezieher*innen beispielsweise gilt: unterhalb der Verdiensthöhe von Minijobs bleibt die Tätigkeit anrechnungsfrei. Für Rentner*innen ist seit dem 1. Januar sogar ein Hinzuverdienst in unbeschränkter Höhe möglich.

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