Sondernutzungserlaubnis
Wie in einigen Städten in Hessen denken nun auch Kommunen in Baden-Württemberg darüber nach, die Sondernutzungsregeln zu verlängern. Daniel Ohl, Sprecher der Dehoga Baden-Württemberg, dazu: „Die Außengastronomie ist extrem wichtig für die Betriebe.“

Gut für die Branche
Mit dem schöneren Wetter und den längeren Tagen freuen sich die Gäste darauf, in ihrer Lieblingskneipe einen Café oder ein Bier an frischer Luft zu genießen. Während der Pandemie konnten Betriebe ihre Außenfläche recht unbürokratisch vergrößern. Einige Städte behalten die Regel nun bei. Üblicherweise gelten strengere Bedingungen für die Ausweitung der Außenfläche und die Genehmigungen sind zudem kostenpflichtig.
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In Stuttgart darf der Außenbereich in den nächsten zwei Jahre auf Gehwegen, Plätzen und Fußgängerzonen erweitert werden. Auch in Heidelberg und Heilbronn wurden die Regeln bis Ende 2023 verlängert. In Karlsruhe und Freiburg wird Ende des Monats über die Sondernutzungserlaubnis entschieden. Es gilt zu berücksichtigen, dass sich unter anderem Anwohner:innen über Lärm beschweren oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht so gut auf den Gehwegen an den Tischgruppen vorbei kommen.
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