Alles rund ums Trinkgeld

Die ARAG Expert:innen beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Trinkgeld: gibt es einen Rechtsanspruch, muss man den Tip teilen, sind die Gelder steuerfrei?

Photo by Sam Dan Truong on unsplash

 

Wann Trinkgelder steuerfrei sind und wann nicht

Wird das Trinkgeld in einer gemeinsamen Kasse für das gesamte Team gesammelt, so sind die Betriebsinhaber:innen dazu verpflichtet, den Inhalt an die Mitarbeitenden zu verteilen. Das Trinkgeld, das die Servicekräfte von Dritten ohne rechtliche Verpflichtung für ihre Leistung erhalten haben, muss auch an sie ausgegeben und darf nicht von den Arbeitgeber:innen einbehalten werden. Die Mitarbeitenden können übrigens nicht vertraglich dazu aufgefordert werden, ihr Trinkgeld zu teilen und in einem gemeinsamen Topf einzuzahlen. Möglich sind hier nur einvernehmliche Regelungen. Trinkgeld ist nur dann steuerfrei, wenn es vom Gast freiwillig gezahlt wird. Servicepauschalen, die auf die Rechnung draufgeschlagen werden, müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Kassieren die Chef:innen das Trinkgeld, wenn sie selbst bedienen, gelten Tips als Einnahme und müssen ebenfalls in der Steuer berücksichtigt werden.

Meist zurückhaltender als die Amis

In Amerika sind Tips bis zu 30 Prozent inzwischen üblich. Laut ARAG geben die Deutschen bei einem Rechnungsbetrag von 50 Euro in der Regel zwei bis fünf Euro Trinkgeld. Etwa drei Prozent geben keinen Tip. Auch beim Friseur und beim Taxifahren geben Kund:innen zu 56 Prozent bzw. 40 Prozent ein Trinkgeld für die Serviceleistung.

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