Neue Corona-Auflagen für den Herbst und Winter
Die Bundesregierung bringt aktuell einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der sich auch auf die Gastronomiebranche auswirken wird: Demnach sollen ab dem 1. Oktober Neuerungen im Infektionsschutz in Kraft treten, die es den Bundesländern ermöglichen, eine Masken- und Abstandspflicht für öffentlich zugängige Innenräume zu erlassen. Ausgenommen davon sind Personen, die einen aktuellen Test nachweisen können oder entsprechend geimpft beziehungsweise genesen sind.
Kritik aus der Gastro-Szene
Für die Gastronomie und Hotellerie bleiben diesbezüglich viele offene Fragen, erklärt Ingrid Hartges, Geschäftsführerin beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). So seien beispielsweise die genauen Kriterien unklar, nach denen die Bundesländer bestimmte Maßnahmen festlegen können. Außerdem sieht die Expertin einen großen Mehraufwand bei der Kontrolle von Impfausweisen und Genesenen-Nachweisen.
Drittes Verlustjahr in Folge
Laut Hartges stoßen allein durch den derzeit vorherrschenden Personalmangel viele Betriebe an ihre Grenzen. Zudem hätten sich auch die Gäste an das Leben ohne Einschränkungen gewöhnt. Mit Blick auf die Zahlen des Statistischen Bundesamtes befürchtet sie ein drittes Jahr mit Verlusten. Schon deshalb solle die Regierung versuchen, alles zu tun, um die vorgesehenen Maßnahmen nicht zu ergreifen.
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