Gaspreisbremse für Januar & Februar

Mit Preisbremsen für Gas und Strom möchte die Bundesregierung die steigenden Energiekosten für Verbraucher:innen und Unternehmen abfedern. Die geplante Gaspreisbremse von März 2023 bis April 2024 soll rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar angerechnet werden.

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Garantierter Preis

Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen soll für 80 Prozent des Gasverbrauchs ein garantierter Kilowattstundenpreis von 12 Cent gelten. Nur für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis, der für Neukunden aktuell bei 18,9 Cent liegt. Das geht aus Daten des Vergleichsportals Verivox hervor (Datenstand: 23.11.2022).

 

Faire Bemessungsgrundlage

Der Vorsitzende des baden-württembergischen DEHOGA hofft, dass der Verbrauch für Alle korrekt und gerecht ermittelt wird. Wenn für die Berechnung der Gaspreisbremse der Energieverbrauch aus 2021 zugrunde gelegt würde, in dem die Betriebe durch Lockdowns häufig geschlossen hatten, wäre das nicht fair.

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