Ende des vereinfachten Kurzarbeitergeldes

Ende Juni werden die Corona-bedingten Erleichterungen für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes beendet. Betriebe müssen sich nun auf Überprüfungen von beantragtem und vorläufig bewilligtem Kurzarbeitergeld vorbereiten.

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Erleichtertes Verfahren wird nicht verlängert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will den vereinfachten Zugang nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Künftig soll mehr Geld in die Fachkräftesicherung fließen, zum Beispiel durch Qualifizierungen und Weiterbildungen. Derzeit gebe es ohnehin nur noch 162.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Während der Pandemie lag die Zahl bei sechs Millionen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden insgesamt 45,5 Millionen Euro für Kurzarbeitergeld ausgegeben.

 

Tipps von Hogapage

Das Portal Hogapage hat auf seiner Seite einige Tipps zusammengefasst, die für Unternehmen, die vor einer möglichen Überprüfung stehen, interessant sein könnten: die Betriebe sollten die Notwendigkeit von Neu- und/oder Ersatzeinstellungen im Kurzarbeitergeldzeitraum nachweisen können, besondere Abwesenheiten (Elterngeld, Freistellung etc.) müssen dokumentiert sein, geplante sowie tatsächliche Arbeitszeiten sollten festgehalten sein und darüber hinaus gilt es, nachzuweisen, dass man sich um die Vermeidung von Kurzarbeit bemüht hat.

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