Ende des Spitzenausgleichs

Seit 2002 gibt es für energieintensive Unternehmen, zum Beispiel aus der Ernährungsindustrie, die Möglichkeit, mit dem energiesteuerlichen Spitzenausgleich Energie- bzw. Stromsteuer zu sparen. Der Spitzenausgleich wurde angesichts der hohen Energiepreise für 2023 um ein Jahr verlängert. Im kommenden Jahr wird er jedoch nicht fortgeführt.

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Standortnachteile für deutsche Unternehmen

Ähnlich wie die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer, die nun wieder angehoben werden soll, konnten Unternehmen mit dem Spitzenausgleich Steuern sparen. Der Wegfall der steuerlichen Begünstigungen ruft Unverständnis hervor. Peter Feller, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V.  (BVE) sagt dazu: „In einer Zeit, die durch eine Energiepreiskrise und wirtschaftliche Unwägbarkeiten bis hin zu Existenzgefährdungen von Unternehmen gekennzeichnet ist, hat dieses politische Signal eine fatale Wirkung. Anstatt den Unternehmen eine Perspektive aufzuzeigen und das Vertrauen in den Standort Deutschland zu stärken, entstehen zusätzliche Zweifel und Verunsicherung, die den Standort schwächen. Der durch den vorliegenden Haushaltsentwurf der Bundesregierung entstandene Eindruck sollte deshalb schnellstmöglich durch ein Bekenntnis zur Verlängerung des Spitzenausgleichs korrigiert werden.“

 

Über den BVE

In der Ernährungsindustrie erwirtschaften 5.991 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 218,5 Mrd. Euro. Mit 637.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.

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