Kassensicherungsverordnung

Im Jahr 2020 ist die Kassensicherungsverordnung in Kraft getreten, mit der verhindert werden soll, dass Kassensysteme zu leicht zu manipulieren sind. Mit dem neuen Jahr ist nun die Übergangsfrist beendet. Eine Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ab sofort Pflicht – auch für alle Gastronom*innen.

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TSE – Technische Sicherheitseinrichtung

Die Kassensicherungsverordnung, kurz: KassenSichV, sieht unter anderem vor, dass jede Kasse durch die TSE eine fortlaufende und manipulationssichere Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge gewährleistet. Das gilt für Zahlungen mit Karte oder in Bar sowie für Entnahmen oder Retouren. Die TSE ist entweder über die Hardware zu integrieren, beispielsweise mit einer Speicherkarte, einem USB-Stick oder über den Bondrucker, oder über eine internetbasierte Lösung, die die Kassendaten automatisch in der Cloud speichert.

 

Weitere Neuheiten ab 2024

Auch mit dem kommenden Jahreswechsel werden weitere Änderungen auf dem Programm stehen: Gastronom*innen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Pflichtangaben auf Kassenbons vertraut machen. Ab dem 1. Januar 2024 muss jeder ausgestellte Bon beispielsweise die Seriennummer des Kassensystems und des Sicherheitsmoduls enthalten.

 

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