Energiepreisbremsen beschlossen

Der Bundestag hat die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Für Nutzer:innen anderer Heizmittel wird es andere Regelungen geben. Die Preisbremsen werden durch einen „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro finanziert.

Photo lasse bergqvist on unsplash

So funktionieren die Preisbremsen

Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen werden für 80 % ihres Gasverbrauchs einen garantierten Festpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wämekund:innen gilt ein Preis von 9,5 Cent für 80 % des Verbrauchs. Für Stromkund:innen gilt ein ähnlicher Ansatz: der garantierte Bruttopreis liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 % des Verbrauchs. Für die übrigen 20 % gilt der normale Vertragspreis. So möchte man die Verbraucher:innen weiterhin zum Sparen animieren, heißt es. Als Basis für die Berechnung wird der Vorjahresverbrauch zugrunde gelegt. Nutzer:innen von Heizöl, Pellets, Flüssiggas oder Kaminöfen werden ebenfalls entlastet. Um diese Anträge und Auszahlungen sollen sich die Länder kümmern, die Details werden noch geklärt. Die Regelungen gelten bis April 2024.

 

Kritikpunkte

Kritik wird hinsichtlich der Höhe der Preisbremse geäußert, die ungefähr doppelt so hoch sei wie der durchschnittliche Preis pro Kilowattstunden in 2021. Zudem hätten sparsame Verbraucher:innen nun einen Nachteil.

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