Deutsche gehen seltener aus

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Studie zum Ausgehverhalten der Deutschen

Das Ausgehverhalten der Deutschen verändert sich spürbar. Laut CGA by NIQ gehen nur noch 41 Prozent der Menschen mindestens einmal pro Woche in Restaurants, Bars oder Cafés – vor der Pandemie waren es 52 Prozent. Besonders stark betroffen sind Millennials (von 53 auf 40 Prozent) und Babyboomer (von 43 auf 33 Prozent). Nur die Generation Z bleibt stabil bei 55 Prozent. Zugleich sinkt die Bereitschaft, mehr für Premiumgetränke zu zahlen: Nur noch 48 Prozent zeigen sich bereit dazu, 2022 waren es 59 Prozent.

Auch im Spirituosenmarkt ist der Wandel sichtbar. 2024 ging der Umsatz laut Daten von CGA um 7,1 Prozent zurück, das Volumen um 5,5 Prozent. Dennoch bleibt die Gastronomie zentral: 54,5 Prozent aller Spirituosenausgaben werden dort getätigt. Während klassische Kategorien wie Wodka (–11 Prozent) und Gin (–8 Prozent) verlieren, wachsen Aperitifs mit +13,3 Prozent deutlich.

Auch das Trinken selbst verändert sich: Social Media prägt die Auswahl immer stärker. 64 Prozent der Generation Z haben laut NielsenIQ schon Getränke bestellt, weil sie diese online gesehen haben. Für 41 Prozent zählt vor allem, ob der Drink auf Instagram oder TikTok gut aussieht. Entsprechend gewinnen Cocktails an Bedeutung: Sie machen bereits 22 Prozent des Außer-Haus-Konsums aus, Bier liegt bei 41 Prozent, gefolgt von alkoholfreien Getränken wie Softdrinks oder Kaffee mit 35 Prozent. Dann folgen Schorle (26 Prozent) und Wein (23 Prozent).

Für die Gastronomie bedeutet das: Gäste kommen seltener, erwarten aber mehr Erlebnis und Qualität. Gefragt sind kreative Konzepte, visuell ansprechende Drinks und authentische Erlebnisse, die sich digital teilen lassen. Preisbewusste Kundschaft verlangt zugleich ein überzeugendes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Analyse basiert auf aktuellen Daten von CGA by NIQ für den deutschen On-Premises-Markt. Die Datenerhebungen fanden zwischen 2023 und 2025 statt. Die Stichprobengrößen lagen je nach Segment zwischen 100 und 1.000 Teilnehmenden.

Rechtsstreit um Likör ohne Ei

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Das Start-Up Nachlass Warlich aus dem Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein stellt neben einem klassischen Eierlikör auch eine vegane Variante ohne Ei her, die ganz schlicht „Likör ohne Ei“ heißt. Da die Spirituose jedoch auf den ersten Blick an normalen Eierlikör erinnert, klagte der Schutzverband der Spirituosen‑Industrie e. V. gegen die Bezeichnung mit dem Argument, sie wecke eine Verbindung zu Eierlikör und verstoße damit gegen die EU-Spirituosenverordnung.

Vor dem Landgericht Kiel wurde nun entschieden, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ zulässig ist. Die Kammer hielt die Formulierung für nicht irreführend und sah kein europarechtliches Verbot entgegenstehen, da das Wort „Eierlikör“ nicht verwendet werde und klar ausgewiesen sei, dass kein Ei enthalten sei.

Zur Finanzierung der Prozesskosten hatte das Unternehmen sogar eine Sonderedition seines Likörs herausgebracht. Auf dem leicht veränderten Etikett verdeckt eine Hahnenfeder den letzten Buchstaben, so dass dort zu lesen ist „Likör ohne E“.

Vegane und vegetarische Alternativen gewinnen immer weiter an Bedeutung, auch bei Spirituosen und Cocktails. Gastronomiebetriebe können durch das Urteil solche Produkte künftig noch sicherer ins Sortiment aufnehmen und bewerben, ohne dass eine Verwechslungsgefahr mit klassischen Spezialitäten besteht. Damit lassen sich neue Zielgruppen erreichen, z. B. Gäste mit veganer Lebensweise oder besondere Getränke-Konzepte. Gleichzeitig müssen Betriebe darauf achten, wie Produkte etikettiert und im Service kommuniziert werden, damit Gäste korrekt informiert sind.

Der Anwalt des Verbandes, Christofer Eggers, kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Das Landgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass mit einer verbotenen Anspielung nur eine vereinnahmende Anspielung gemeint sei, nicht aber eine abgrenzende Anspielung. Das weicht nach Eggers Angaben von bisher vorliegenden Urteilen zu dieser Frage ab. Erster Vorsitzender des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie ist übrigens William Verpoorten von der Verpoorten GmbH & Co. KG.

Mindestlohn steigt

Mindestlohn steigt
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Die Bundesregierung hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde, ein Jahr später soll er auf 14,60 Euro steigen.

Die Entscheidung basiert auf einer Empfehlung der unabhängigen Mindestlohnkommission, die im Juni 2025 ihre Vorschläge vorgelegt hatte. Laut Bundesregierung haben mehr als sechs Millionen Beschäftigte Anspruch auf die Anhebung. Die Erhöhung soll dazu beitragen, die Kaufkraft zu stärken und Beschäftigte im Niedriglohnbereich besser zu entlohnen. Gleichzeitig sieht die Bundesregierung – trotz der höheren Lohnkosten – keine negativen Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung. Zudem wird auch die Grenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) angehoben, damit bei steigendem Stundenlohn nicht automatisch die Wochenarbeitszeit gekürzt werden muss. Für die Betriebe bedeutet das eine bedeutende Anpassung der Lohnkosten. Besonders bei Branchen mit vielen Beschäftigten nahe dem Mindestlohn werden Personalkosten steigen – Planungen und Budgetierungen müssen entsprechend angepasst werden. Arbeitnehmer dagegen profitieren von einem spürbaren Plus beim Stundenlohn.

Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und 14,60 Euro im Jahr 2027 stellt die Gastwelt vor erhebliche Herausforderungen. Da viele Beschäftigte in Service, Küche oder Reinigung bislang im unteren Lohnsegment arbeiten, werden die Personalkosten spürbar steigen. Für kleinere Betriebe und inhabergeführte Restaurants kann das zu einer Belastung führen, die Preissteigerungen oder Anpassungen bei Öffnungszeiten nach sich zieht. Gleichzeitig bietet der höhere Mindestlohn aber auch Chancen: attraktivere Arbeitsbedingungen, bessere Mitarbeiterbindung und ein gestärktes Branchenimage. Langfristig könnte die Anpassung dazu beitragen, den Fachkräftemangel etwas zu mildern – vorausgesetzt, Betriebe reagieren mit effizienteren Strukturen, Digitalisierung und fairer Bezahlung.

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Lena Häfermann

Freie Texterin und Autorin, schreibt gern über die schönen Dinge im Leben, Inhaberin von Zauber Worte www.zauber-worte.de und Lokale Momente www.lokale-momente.de

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