
Zuckersteuer 2027: Mögliche Folgen für Gastronomie und Getränkefachgroßhandel
Die geplante Zuckersteuer verändert die Rahmenbedingungen für den Getränkemarkt. Ab Juli 2027 sollen bestimmte zuckerhaltige Getränke zusätzlich besteuert werden. Für Gastronomiebetriebe und Getränkefachgroßhändler stellen sich damit konkrete Fragen: Welche Artikel sind betroffen? Wie verändern sich Einkaufspreise? Und welche Rolle spielen zuckerfreie Alternativen künftig im Sortiment?

Was ist geplant? Die wichtigsten Fakten zur Zuckersteuer
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 die Einführung einer Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht. Sie soll ab dem 1. Juli 2027 gelten. Ziel ist es, den Zuckerkonsum zu reduzieren und Hersteller dazu anzuregen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Vorgesehen sind zwei Steuerstufen:
Zuckergehalt je 100 ml | Geplante Steuer |
Unter 5 g | Keine Steuer nach diesem Modell |
5 bis unter 8 g | 0,26 € pro Liter |
Ab 8 g | 0,32 € pro Liter |
Welche Getränke könnten von der Zuckersteuer betroffen sein?
Betroffen sein können beispielsweise gezuckerte Limonaden, Cola, Eistees, Energydrinks, bestimmte Fruchtgetränke sowie zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate. Reine Frucht- und Gemüsesäfte, bestimmte ungesüßte Schorlen und Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sollen unter anderem ausgenommen sein. Für kleinere, unabhängige Hersteller sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.
Für die Getränkebranche bedeutet das: Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Produkte in ihrem Sortiment betroffen sein könnten und welche Anpassungen erforderlich werden.
Welche Folgen hat die Zuckersteuer auf die Gastronomie?
Steigen die Einkaufspreise bestimmter Getränke, kann sich das auf die Kalkulation gastronomischer Betriebe auswirken. Ob die Steuer vollständig oder teilweise weitergegeben wird, hängt von der Preisgestaltung entlang der Lieferkette ab.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Bei 100 Litern eines Getränks mit mindestens acht Gramm Zucker je 100 Milliliter ergibt sich nach dem geplanten Steuersatz eine zusätzliche Steuer von 32 Euro. Die tatsächliche Mehrbelastung für einen Gastronomiebetrieb hängt davon ab, wie Hersteller und Lieferanten die Steuer in ihre Preise einbeziehen.
Neben der Preiskalkulation rückt damit auch das Sortiment stärker in den Fokus.
- Welche Produkte passen weiterhin zur eigenen Zielgruppe?
- Welche Alternativen lassen sich anbieten?
- Wie können Betriebe auf veränderte Einkaufskonditionen reagieren, ohne ihr Getränkeangebot unnötig einzuschränken?
Wer das Sortiment frühzeitig prüft, kann mögliche Änderungen besser einordnen und hat mehr Spielraum für die eigene Planung.
Mit Gastivo betroffene Artikel gezielt prüfen
Welche Getränke tatsächlich unter die geplante Steuer fallen, lässt sich nicht allein anhand der Produktkategorie beurteilen. Entscheidend sind insbesondere der Zuckergehalt und die endgültige steuerrechtliche Einordnung.
Genau hier bieten die Nährwertangaben im Gastivo Shop einen konkreten Ansatzpunkt. Die hinterlegten Produktinformationen ermöglichen es, den Zuckergehalt einzelner Artikel zu prüfen und potenziell betroffene Produkte gezielt zu identifizieren.
Für Gastronomiebetriebe ist das eine wichtige Grundlage, um das eigene Sortiment systematisch durchzugehen, Alternativen zu vergleichen und sich auf mögliche Änderungen vorzubereiten.
Gastivo schafft damit Transparenz dort, wo sie für Einkaufsentscheidungen relevant wird: direkt bei den Produkten. Statt das gesamte Sortiment pauschal zu betrachten, können Betriebe gezielt prüfen, welche Artikel Aufmerksamkeit benötigen und wo sich ein genauerer Blick lohnt.
Zero und zuckerarme Getränke: Ein Trend, der bereits sichtbar ist
Die Auseinandersetzung mit zuckerhaltigen Getränken beginnt nicht erst mit der geplanten Steuer. Die Bestelldaten von Gastivo zeigen bereits Veränderungen innerhalb einzelner Getränkekategorien.
Ein Beispiel sind Energy Drinks: Wie wir in unserem Beitrag „Energy Drinks neu gedacht: Mehr Geschmack, weniger Zucker“ zeigen, ist das Volumen zuckerfreier und Light-Varianten im Vergleich der dort betrachteten Zeiträume um rund 25 Prozent gestiegen. Gleichzeitig bestellen mehr Gastronomiebetriebe entsprechende Produkte und ergänzen ihr Sortiment gezielt um zuckerfreie Alternativen.
Diese Entwicklungen sind kein Beleg dafür, dass die Zuckersteuer bereits das Bestellverhalten verändert hat. Sie zeigen aber, dass zuckerfreie Alternativen in Teilen des Getränkemarktes bereits an Bedeutung gewinnen, unabhängig von der geplanten gesetzlichen Änderung.
Für die Gastronomie ist das ein relevanter Ansatzpunkt: Wer sein Sortiment überprüft, sollte nicht nur mögliche Mehrkosten berücksichtigen, sondern auch die Nachfrage innerhalb einzelner Kategorien im Blick behalten.
Getränkesortiment prüfen: mit Daten statt Bauchgefühl
Die Zuckersteuer kann ein Anlass sein, bestehende Sortimente gezielt zu überprüfen. Dabei geht es nicht darum, sämtliche zuckerhaltigen Getränke auszulisten. Entscheidend ist vielmehr, die eigene Auswahl bewusst zusammenzustellen und wirtschaftliche Aspekte mit den Erwartungen der Gäste zu verbinden.
Drei Schritte können dabei helfen:
Betroffene Artikel identifizieren
Mit den Nährwertangaben im Gastivo Shop lässt sich der Zuckergehalt der Produkte prüfen. So können Betriebe eine erste Übersicht potenziell betroffener Artikel erstellen.
Alternativen vergleichen
Innerhalb von Kategorien wie Limonaden und Energydrinks lohnt sich der Blick auf Zero- und zuckerarme Varianten. Entscheidend sind dabei nicht nur der Zuckergehalt, sondern auch Geschmack, Gebinde, Einkaufskonditionen und die Eignung für den jeweiligen Betrieb.
Nachfrage und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
Trendberichte und Bestelldaten helfen dabei, Entwicklungen innerhalb einzelner Kategorien einzuordnen. Sie liefern Orientierung, ersetzen aber nicht die individuelle Betrachtung des Betriebs. Welche Produkte sich eignen, hängt von Gästen, Konzept und Kalkulation ab.
So wird aus der Prüfung eine Gelegenheit, das eigene Sortiment strukturiert weiterzuentwickeln.
Was sollten Getränkefachgroßhändler jetzt vorbereiten?
Auch für den Getränkefachgroßhandel ergeben sich konkrete Aufgaben. Betroffene Artikel müssen identifiziert, Produktdaten aktuell gehalten und mögliche Preisänderungen rechtzeitig kommuniziert werden.
Besonders wichtig ist die Abstimmung zwischen Herstellern, Lieferanten und Gastronomiebetrieben. Rezepturänderungen können die steuerliche Einordnung eines Produkts beeinflussen. Gleichzeitig benötigen gastronomische Kunden verlässliche Informationen, um Einkauf und Sortiment sinnvoll zu planen.
Digitale Produktinformationen können diesen Prozess unterstützen. Je transparenter Daten und Konditionen verfügbar sind, desto einfacher lassen sich Veränderungen nachvollziehen und mögliche Alternativen vergleichen.
Gastivo bietet dafür einen digitalen Zugang zum Sortiment und unterstützt den Austausch zwischen Getränkepartnern und Gastronomie. Welche konkreten Anpassungen notwendig werden, hängt von der finalen Gesetzgebung und den jeweiligen Produkt- und Lieferprozessen ab.
Gastivo: Orientierung in einem sich verändernden Getränkemarkt
Neue gesetzliche Vorgaben, veränderte Gästeerwartungen und wirtschaftlicher Druck stellen die Getränkebranche immer wieder vor neue Aufgaben. Umso wichtiger sind verlässliche Informationen und ein klarer Überblick über das eigene Sortiment.
Mit den Nährwertangaben im Shop und unseren datenbasierten Trendberichten unterstützt Gastivo seine Partner dabei, Entwicklungen besser einzuordnen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die geplante Zuckersteuer ist damit nicht nur ein Thema für die Steuer- und Preiskalkulation. Sie ist auch ein Anlass, Produktinformationen zu prüfen, Alternativen zu bewerten und die eigene Sortimentsstrategie weiterzuentwickeln.
Unser Ansatz: Veränderungen frühzeitig erkennen, Produkte gezielt prüfen und Entscheidungen auf einer möglichst guten Datengrundlage treffen.
Denn ein zukunftsfähiges Getränkesortiment entsteht nicht allein durch die Reaktion auf neue Vorgaben. Es entsteht dort, wo Marktkenntnis, aktuelle Produktinformationen und die Anforderungen der Gastronomie zusammenkommen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem am 14. Oktober 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Vorschlag zur Zuckergetränkesteuer. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Steuersätze, Ausnahmen und Inkrafttreten sollten vor Veröffentlichung anhand der dann aktuellen gesetzlichen Regelung überprüft werden.

Sarah Gensch
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