Stromsteuer-Pläne: Entlastung nur für wenige Branchen?

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Die Bundesregierung plant ab 2026 Entlastungen bei den Stromkosten durch Zuschüsse zu Netzentgelten und eine abgesenkte Stromsteuer für bestimmte Branchen. Der Bundestag wird im Oktober über die geplanten Maßnahmen abstimmen.

Private Haushalte und Unternehmen sollen angesichts der hohen Energiekosten entlastet werden. Die dauerhafte Senkung der Stromsteuer gilt allerdings nur für bestimmte, stromintensive Branchen; das stößt auf Unverständnis. Eine Senkung der Stromsteuer für alle soll es vorerst nicht geben. Die Steuerentlastungen bis auf den EU-Mindeststeuersatz soll für über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Fortwirtschaft gelten. Zum produzierenden Gewerbe gehören beispielsweise auch Bäckereien und Konditoreien. Das Gastgewerbe hingegen fällt nicht in diese Kategorien – trotz energieintensiver Geräte in Großküchen, Kühlhäusern und Wäschereien. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer schätzt, dass nur maximal 15 Prozent der Betriebe in Deutschland von den geplanten Senkungen profitieren. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin der Familienunternehmer, wirft der Koalition nun vor: „Bereits jetzt rollt eine Insolvenzwelle durch den Mittelstand.“ Alexander von Preen, Präsident des Handelsverbands Deutschland, findet, dass die Politik große Teile der Wirtschaft und die privaten Haushalte links liegen lässt.

Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), zeigte sich bereits vor einiger Zeit besorgt über die Pläne der Regierung. „Die selektive Entlastung für bestimmte Sektoren widerspricht dem Koalitionsvertrag und ist ein klarer Wortbruch – mit schwerwiegenden Folgen für unsere mittelständisch geprägte Branche“, erklärte er. Im Koalitionsvertrag war ursprünglich vereinbart worden, dass die Stromsteuer für alle Unternehmen und private Haushalte auf ein europäisches Mittelmaß gesenkt werden soll. „Die angekündigte Rücknahme der zugesagten Stromsteuersenkung sendet ein fatales Signal“, findet auch Marilena Körner, Leiterin der Politik-Abteilung des BdS. „Wenn politisch zugesicherte Entlastungen ohne Vorwarnung kassiert werden, verlieren Unternehmen das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Politik – mit weitreichenden Folgen für Investitionsentscheidungen und Zukunftsperspektiven am Standort Deutschland.“

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Nur der edle Schaumwein aus der französischen Region Champagne darf Champagner heißen. Das ist den meisten Menschen bekannt. Didier Chopin, ein Winzer aus dieser Region, hat jedoch in den Jahren 2022 und 2023 hunderttausende Flaschen spanischen und französischen Wein mit Kohlensäure und Aroma versetzt und ihn fälschlicherweise als Champagner verkauft. Dafür erhielt er nun eine hohe Haft- und Geldstrafe. Das Strafgericht in Reims verurteilte ihn wegen Betrug, unrechtmäßiger Verwendung einer geschützten Herkunftsbezeichnung und Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen zu vier Jahren Haft, davon zweieinhalb auf Bewährung, und insgesamt einer halben Million Euro Schadensersatz (davon je 100.000 Euro von den beiden Eheleuten zu zahlen und 300.000 von der Unternehmensgruppe). Seine Ehefrau und Geschäftspartnerin Karine, die mit ihm vor Gericht stand, erhielt eine zweijährige Strafe auf Bewährung.

Statt der geforderten handverlesenen Trauben aus dem entsprechenden Anbaugebiet und der obligatorischen Flaschengärung mischte Didier Chopin günstige Weine aus Spanien und der Ardèche-Region mit Aromen, Zucker und Kohlensäure. Er verkaufte seinen Wein als Champagner unter rund 100 verschiedenen Markennamen, unter anderem „Champagner Didier Chopin“. Den geschädigten Supermarktketten und dem Comité Champagne wurden mehrere Millionen Schadensersatz zugesprochen.

Es ist nicht klar, wie viele Flaschen insgesamt tatsächlich verkauft wurden, da auch die Buchführung nicht sauber geführt wurde. Herausgekommen ist der Betrug, weil die Leiterin einer der Produktionsstätten sich als Whistleblowerin an die Behörden gewandt hat. Didier und seine Frau Karine erhalten neben der Strafe ein Berufsverbot. Sie dürfen kein Unternehmen mehr leiten und fünf Jahre lang keine Tätigkeit im Zusammenhang mit Champagner ausüben. Zudem kommt aufgrund des Exports des gefälschten Champagners noch ein Verfahren wegen zollrechtlicher Vergehen auf sie zu. Darüber hinaus drohen dem Angeklagten noch Gerichtsverfahren wegen sexueller Gewalt gegen fünf Angestellte.

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Lena Häfermann

Freie Texterin und Autorin, schreibt gern über die schönen Dinge im Leben, Inhaberin von Zauber Worte www.zauber-worte.de und Lokale Momente www.lokale-momente.de

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