
Doppelsieg in Essen: Kreativität und Präzision begeistern Jury bei „Koch des Jahres“
Die News der Kalenderwoche 48: Koch des Jahres 2025 – Gin muss Alkohol enthalten – Änderungen im Online-Portal für Fachkräfteeinwanderung

Koch des Jahres 2025
Am 17. November fand in der Grand Hall Zollverein in Essen der Wettbewerb „Koch des Jahres“ statt. Im gleichen Rahmen wurde auch die Auszeichnung „Patissier des Jahres“ verliehen. Sieben Spitzenköche traten vor etwa 1200 Fachbesuchern und Journalisten im Live-Wettbewerb gegeneinander an, um sich den begehrten Titel und das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro sowie zahlreiche weitere Prämien zu sichern.
Die Aufgabe war, ein anspruchsvolles Drei-Gänge-Menü zu kreieren. Die Teilnehmenden hatten dafür fünf Stunden Zeit plus 20 Minuten, um die Speisen in achtfacher Ausführung anzurichten und der Jury zu präsentieren. Die Hauptzutat für den Hauptgang war das Premium-Fleisch „Greater Omaha Gold Label Schildstück“ von Albers und wurde den Finalisten erst am Vorabend offenbart.
Koch des Jahres wurde Daniel Wallenstein, Küchenchef aus dem Restaurant Moya by Daniel Wallenstein im Boutique Hotel Die Reichsstadt in Gengenbach. Platz 2 ging an Fabian Höckenreiner, Küchenchef in Fichters Kulturladen Ramsau. Julio Pizarro, Geschäftsführer und Küchenchef des Pizarro Fine Dining in Groß-Gerau, landete auf dem dritten Platz. „Wir hatten zwei heimliche Favoriten, aber Daniel hat sich wirklich maßgeblich von allen anderen abgehoben. Das Menü war durchdachter, die einzelnen Elemente präziser gekocht – und das betrifft nicht nur die Gänge, sondern auch die gesamte Menüführung. Absolut überzeugen, richtig gut. Es ist uns in den Bewertungen nicht leicht gefallen, aber wir waren uns einig“, fasst Jurymitglied Marco Müller, Executive Küchenchef des Restaurant Rutz*** in Berlin, zusammen.
Zeitgleich fand der Wettbewerb „Patissier des Jahres“ statt. Sieben Patissiers aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zauberten für die Jury drei unterschiedliche Dessertkreationen, für die sie ebenfalls fünf Stunden Zeit hatten. In 20 anschließenden Minuten mussten die süßen Highlights dann angerichtet und serviert werden. Überzeugen konnte Julia Orschiedt, Souschefin des Restaurants Pietsch in Werningerode, mit einem Freestyle-Dessert aus Topinambur, Banane, Pak Choi, Pandan und Passionsfrucht, einem Dessert in fünf Konsistenzen aus Haselnuss, Kokos, Kirsche, Miso, Sake und Shiso sowie einer Praline mit schwarzem Knoblauch, Sesam und Himbeere.
Gin muss Alkohol enthalten

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein alkoholfreies Getränk nicht Gin genannt werden darf. So sollen Verbraucher vor Verwechslungsgefahr geschützt werden. Die Klage wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. eingereicht und richtete sich gegen ein Unternehmen, das einen „Virgin Gin Alkoholfrei“ verkauft. Der Verband, der sich für Verbraucherrechte einsetzt, hielt das für rechtswidrig und argumentierte mit einer Verordnung, in der geregelt ist, welche Kriterien ein Gin erfüllen muss; unter anderem muss er nämlich einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Prozent betragen. Da es um EU-Recht geht, wurde der Fall dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Klärung vorgelegt. Der EuGH bestätigte nun die Ansicht des Verbandes: aus der EU-Verordnung würde sich eindeutig ergeben, dass Gin nicht als alkoholfreies Getränk angeboten werden darf. Neben dem verpflichtenden Mindestalkoholgehalt ist im EU-Recht auch der Herstellungsprozess festgehalten. Demnach muss Gin durch das Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt werden.
Schon im Oktober 2024 hat das Landgericht Braunschweig in einem Urteil klargestellt: wer ein alkoholfreies Getränk unter dem Namen Gin verkauft, verstößt gegen EU-Vorgaben. Das Gericht stellte damals fest, dass die Spirituosenverordnung auch dann anwendbar ist, wenn das Produkt nicht unter die Kategorie Spirituose fällt, nämlich dann, wenn die Kennzeichnung Begriffe wie „Gin“ enthält, obwohl es sich nicht um eine Spirituose handelt.
Das Urteil bedeutet vermutlich für weitere Anbieter alkoholfreier Spirituosen-Alternativen, dass auch Bezeichnungen wie Rum, Whisky und Co. nicht verwendet werden dürfen, wenn die Mindestanforderungen der Spirituosenverordnung nicht erfüllt sind. Bei Werbung, Verpackung und Vertrieb gilt es nun, besondere Sorgfalt walten zu lassen und sich Namen einfallen zu lassen, die nicht mit klassischen Spirituosen verwechselt werden können.
Änderungen im Online-Portal für Fachkräfteeinwanderung

Die Bundesagentur für Arbeit hat Änderungen im Online-Portal zur Unterstützung der Erwerbsmigration vorgenommen. Interessierte Arbeitskräfte können sich ab sofort bereits im Ausland zu Themen wie Arbeitsuche, Ausbildung, Anerkennung und Arbeitsmarktzulassung informieren und sich dafür im Online-Portal registrieren. In ihrem Profil können Zuwanderungsinteressierte unter anderem Angaben zu ihrer Ausbildung, ihren Deutschkenntnissen sowie den gewünschten Beruf machen. So kann die Beratung verbessert und eine mögliche Vermittlung vereinfacht werden.
Wenn Angaben der Fachkräfte und Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes matchen, bekommen die Fachkräfte einen Beratungstermin. Zudem erhalten sie Unterstützung bei der Suche nach passenden Jobangeboten und eine Beratung zur Anerkennung von lokalen Abschlüssen. Alle Informationen werden auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/int/de/arbeiten-in-deutschland in deutscher, englischer und spanischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Auf der Seite werden Fragen beantwortet wie „Wie gut muss ich Deutsch können?“, „Wie kann meine Qualifikation anerkannt werden“ und „Welches Visum brauche ich?“ Außerdem geht es um den Themenblock „Wie kann ich in Deutschland eine Arbeit finden?“ oder eine Ausbildung machen und „Welche Arbeitskräfte sucht Deutschland?“.
Die digitale Registrierung und die schnelle Erfassung aller relevanten Eckdaten sowie die verbesserten Prozesse rund um Beratung und Vermittlung können künftig dazu dienen, offene Stellen schneller zu besetzen und leichter ausländische Fachkräfte zu finden. Als Ergänzung finden Interessierte auf der Seite www.make-it-in-germany.com eine Übersicht besonders gefragter Berufe. Auch die Hotel- und Gastronomie-Branche wird hier aufgeführt und zeigt eine Übersicht der gesuchten Fachkräfte wie Hotelfachfrau/-mann, Fachkräfte für Gastronomie sowie Köchinnen und Köche.
Die Bundesagentur für Arbeit folgt den Zielen der Fairen Migration und prüft mit dem Arbeitsmarktzulassungsverfahren, ob alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen verhindern einen unfairen Lohnwettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Arbeitskräften und schützen Standards am deutschen Arbeitsmarkt.
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Lena Häfermann
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