DEHOGA drängt auf mehr Flexibilität für Außengastronomie
Die News der Kalenderwoche 31: Mehr Außengastronomie gefordert – Weniger Bürokratie in Baden-Württemberg – Stellenabbau bei Lieferando

Mehr Außengastronomie gefordert
Der Hotel- und Gaststättenverband in Schleswig-Holstein möchte Gästen bei gutem Wetter mehr Außensitzplätze zur Verfügung stellen können. Der Dehoga-Landesgeschäftsführer Thorsten Ohm erklärt: „Die Gäste möchten bei sommerlich-warmem Wetter lieber draußen sitzen und machen von einem solchen Angebot auch ihren Besuch abhängig.“ Es sei daher wünschenswert, wenn es mehr Möglichkeiten für Gastronomen gäbe, Sitzplätze flexibel nach draußen verlagern zu können, wenn das Wetter mitspielt. Das sei gerade im norddeutschen Raum, wo das Wetter oft wechselhaft sei, relevant. Um Außenflächen zu bespielen und beispielsweise Bänke und Tische auf dem Bürgersteig aufzustellen, benötigen Wirte eine Erlaubnis ihrer Kommune. Der Dehoga möchte die Städte und Kreise ermutigen, neue Wege zu gehen und dafür flexible Angebote zu schaffen. Etwa in Kiel gibt es für Betriebe eine Anleitung für Anträge, um die Außengastronomie zu erweitern. Zudem würden die Anträge wohlwollend geprüft und die Verwaltung stünde ihnen offen gegenüber. Sondernutzungen würden darüber hinaus kostenfrei ermöglicht, was in anderen Kommunen nicht der Fall ist. Auch wenn der Gemeingebrauch der öffentlichen Flächen immer vorgehe, vor allem muss ausreichend Platz für Fußgänger da sein, schaffe eine Außengastronomie ein attraktives Zusatzangebot und eine Aufwertung des öffentlichen Raumes durch mehr Verweilqualität, findet Thorsten Ohm.
Während Corona wurde die vielerorts auch Terrassengebühr bezeichnete Gebühr für Sondernutzungen ausgesetzt. Sie wird nicht nur für Gastronomen, sondern auch für den Einzelhandel fällig, wenn sie den öffentlichen Grund vor ihrem Geschäft nutzen wollen. In Bremen plädiert der Bund der Steuerzahler beispielsweise für eine Abschaffung dieser Gebühr, um Innenstädte zu beleben; vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass zeitgleich hohe Summen für Konzepte ausgegeben werden, um die Attraktivität von Städten wieder zu erhöhen. Auch Detlef Pauls, Vorsitzender des Landesverbandes Bremens des Dehoga, begrüßt den Vorschlag, die Terrassengebühr abzuschaffen. Durch Abgaben wie die Ausbildungsplatzabgabe oder die Bettensteuer sei die Belastung ja ohnehin schon hoch genug. Der Inhaber eines Cafés gibt zu bedenken, dass es für die Nutzung der öffentlichen Flächen eine Ordnung geben muss, gegebenenfalls auch mit einer Gebühr. Sonst würde bald jeder Kiosk 50 Sitzplätze anbieten.
Weniger Bürokratie in Baden-Württemberg

Am 22. Juli hat der Ministerrat in seiner Sitzung beschlossen, das Landesgaststättengesetz zu modernisieren. Kernelement der Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt werden soll. Statt auf die Erteilung einer Konzession zu warten, genügt die Anzeige eines Gaststättengewerbes beim zuständigen Gewerbeamt. Wenn die Behörde innerhalb von sechs Wochen keine Einwände anmeldet, darf der Betrieb eröffnen. So werden auch verschiedene Überprüfungsvorgänge und die Vorlage von umfangreichen Unterlagen nicht mehr nötig sein. Das Gaststättenrecht wird von anderen Rechtsgebieten entkoppelt, sodass zeit- und kostenintensive Mehrfachprüfungen wegfallen.
Nach Schätzungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden und von rund 9,75 Millionen Euro pro Jahr in der Branche.
Fritz Engelhardt, Dehoga-Landesvorsitzender, stellte vorab fest: „Der Entwurf für ein neues Gaststättengesetz enthält wichtige Vereinfachungen, die Betriebsübergaben und Gründungen in der baden-württembergischen Gastronomie künftig erleichtern werden.“
Ungelernte Gastronomen, die nicht durch eine Ausbildung erforderliche Kenntnisse im Lebensmittelrecht besitzen, müssen im Zuge der erhöhten Eigenverantwortlichkeit an einem Gaststättenunterricht teilnehmen. Dieser Unterricht soll zeitgemäß gestaltet werden und neben lebensmittelrechtlichen Inhalten weitere Fachgebiete aufgreifen.
Der Gesetzesentwurf wird im Herbst 2025 im Landtag beraten. Es soll ab 01.01.2026 gelten.
Stellenabbau bei Lieferando

Nach dem 36-stündigen Warnstreik von Lieferando-Beschäftigten in Hamburg gibt es nun neue Entwicklungen. Der Lieferdienst Lieferando plant, ab Ende des Jahres etwa 2.000 Fahrer in ganz Deutschland zu entlassen. Das entspricht etwa 20 Prozent. Grund dafür ist, dass das Unternehmen künftig verstärkt auf Subunternehmen zurückgreifen wird. Von Lieferando heißt es dazu, dass bis Frühling nächsten Jahres rund fünf Prozent aller Bestellungen von zusätzlichen Flottenpartnern übernommen werden. In 70 Prozent der Städte bleibt die Takeaway Express Lieferpartner. Andernorts sollen örtliche Logistikunternehmen beauftragt werden, um die Anforderungen von Gastronomen, Einzelhändlern und Endkunden flexibler bedienen zu können. Lennard Neubauer, Geschäftsführer von Lieferandos Marktplatzgesellschaft: „Das flexiblere Flottenpartnernetzwerk stärkt unsere Auslieferung, macht sie agiler und effizienter. Steigende Kundenanforderungen und der Wettbewerb um die letzte Meile erfordern kürzere Lieferzeiten, mehr Agilität und einen schnelleren Ausbau für unsere knapp 45.000 Partner aus Gastronomie und Einzelhandel.“ Spezialisierte Logistikdienstleister seien in der Branche längst Standard. Die entlassenen Fahrer sollen mit einem Sozialplan unterstützt werden.
Von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) heißt es: „Jetzt ist die Politik gefordert, das Festanstellungsgebot analog der Fleischindustrie für die Lieferdienste durchzusetzen. Was hier vor unseren Augen passiert ist eine Prekarisierung, eine weitere Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bei den Lieferdiensten und das ausgerechnet beim Marktführer. Lieferando gibt die Verantwortung für Arbeitssicherheit für Beschäftigte ab. Dem kann die Politik nicht tatenlos zusehen. Wir fordern das Unternehmen auf, die Entlassungen zurückzunehmen und ihrer Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten gerecht zu werden.“ Auffällig sei vor allem, dass insbesondere Städte betroffen seien, in denen es Betriebsräte gibt. „Das sind schlimme Entwicklungen. Diese Aktion ist von langer Hand geplant. So etwas wird nicht von heute auf morgen entschieden“, erklärt Mark Baumeister, Referatsleiter NGG Gastgewerbe.
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Lena Häfermann
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