Stadtbilddebatte: DZG drängt auf Dialog über Rolle der Gastwelt

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Gastwelt-Gipfel

Die Denkfabrik Zukunft Gastwelt (DZG) schlägt vor, einen so genannten Gastwelt-Gipfel im Kanzleramt zu veranstalten, um alle Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam über die Bedeutung von Hotellerie, Gastronomie, Tourismus und Freizeitwirtschaft für vitale Innenstädte zu sprechen. Anlass ist die aktuelle Stadtbilddebatte, die Bundeskanzler Friedrich Merz angestoßen hat. Dr. Marcel Klinge, DZG-Vorstandssprecher, findet, eine sachliche Stadtbilddebatte braucht den Blick auf Begegnungsorte und Stadtentwicklung. Außerdem eröffnet sich aus seiner Sicht die Chance, die Perspektive um die zentralen Faktoren, die ein Stadtbild lebendig und funktional halten, zu erweitern. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsqualität, Nutzungsmischung, wirtschaftliche Perspektiven und verlässliche Begegnungsorte.

„Die Diskussion über das Stadtbild ist wichtig, greift aber zu kurz, wenn man die Rolle der Begegnungsorte nicht mitdenkt“, sagt Klinge. „Dort, wo Menschen arbeiten, einkehren und sich begegnen, entstehen Frequenz, Sicherheit und Lebensqualität. Diese Orte entscheiden darüber, wie Innenstädte wahrgenommen werden.“

Aus einer Studie des Instituts für Handelsforschung (IFH) Köln, geht hervor, dass 40 Prozent der Innenstadtbesucher vor allem wegen gastronomischer Angebote in die City kommen. Daraus wird geschlussfolgert, dass Besucherströme, Attraktivität und wirtschaftliche Perspektiven sinken, wenn diese Angebote fehlen. „Weniger Gastwelt bedeutet weniger Menschen im öffentlichen Raum und damit zwangsläufig weniger Lebendigkeit und letztlich auch weniger Sicherheit“, kommentiert der DZG-Vorstandssprecher. Ziel ist es nun, in dem Gastwelt-Gipfel einen strukturierten Dialog anzuregen und Bund, Länder, Kommunen und Fachakteure dazu zu hören. Die Gastwelt braucht keine zugespitzte Debatte, sondern eine nüchterne Analyse und konkrete Ansätze. 

Haushaltsdebatte 2026

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Der Bund hat die Pläne zum Bundeshaushalt 2026 bekanntgegeben. Demnach sollen im kommenden Jahr rund 500 Milliarden Euro ausgegeben werden. Laut Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil wird in die Stärke, Wettbewerbsfähigkeit, sichere Arbeitsplätze und Gerechtigkeit investiert. Für Investitionen sollen 126,7 Milliarden Euro bereitstehen. Das betrifft zum Beispiel die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur, Wohnungsbau, Forschung und Entwicklung, Bildung und Betreuung, Digitalisierung, Klimaschutz und die innere und äußere Sicherheit. „Wir setzen auf Wachstum und Gerechtigkeit. Unser oberstes Ziel ist, Arbeitsplätze zu sichern und für neue wirtschaftliche Stärke zu sorgen. Wir investieren jetzt in die Zukunft, damit unser Land morgen moderner, gerechter und sicherer wird. Wir wollen, dass neue Jobs entstehen, dass es faire Lähne gibt und dass man eine bezahlbare Wohnung findet. Wir investieren Milliarden dafür, dass Kinder eine gute Bildung bekommen, dass Familie und Beruf besser vereinbart werden und Busse und Bahnen auch im ländlichen Raum zuverlässig fahren“, so Lars Klingbeil. Es soll Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft geben sowie Entlastungen durch eine höhere Pendlerpauschale, das Deutschlandticket, günstigere Energiepreise, eine weiterhin verlässliche Gesundheitsversorgung und stabile Renten.

Von der Gastwelt wird die Entscheidung zum dauerhaft niedrigen Mehrwertwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie erwartet. Nachdem die Steuersenkung im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, gab es zuletzt erneut Diskussionen. Die Fraktion Die Linke kritisierte beispielsweise, dass durch den niedrigeren Steuersatz hohe Einnahmeausfälle drohen und dass es zweifelhaft sei, ob die reduzierte Steuer an die Restaurantgäste weitergegeben wird. Von Vertretern der Gastwelt heißt es, die Einsparungen würden dafür genutzt, um gestiegene Kosten aufzufangen und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren.

Bettensteuerverbot in Bayern

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Der Verfassungsgerichtshof hat die Klage gegen das Verbot der Bettensteuer in Bayern abgewiesen. Die Stadtverwaltung in München hatte erklärt, weitere Möglichkeiten zu prüfen. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hatte die Entscheidung begrüßt: „Eine zusätzliche Steuer hätte Übernachtungen verteuert, Gäste verschreckt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beschädigt“, erklärte Landesgeschäftsführer Thomas Geppert.

München, Bamberg und Günzburg hatten gemeinsam gegen das Verbot der Bettensteuer geklagt, das die Staatsregierung 2023 erlassen hatte. Die Städte hatten durch die Steuer auf hohe Einnahmen gehofft; in der Landeshauptstadt bis zu 100 Millionen pro Jahr. Gerhard Jauernig, Oberbürgermeister in Günzburg, findet, es sei eine Frage der Fairness und Angemessenheit, wenn der große Zustrom von Gästen aus dem In- und Ausland einen Beitrag zur Mitfinanzierung dieser Leistungen aufbringen würde: „In einer Zeit, in der die Kommunalfinanzen bekanntermaßen am Limit sind, halte ich das generelle Verbot dieser steuerlichen Option in Bayern, die ausschließlich Besucher betrifft, für ein kurzsichtiges und schwer nachvollziehbares Vorgehen des Freistaates.“

Dabei fließen die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt der Kommunen, betont hingegen Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber. Es gibt also keine Garantie dafür, dass sie dem Tourismus zugutekommen.

Nun prüft der Städtetag eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht. „Der Bayerische Städtetag nimmt das Urteil des Bayerischen Gerichtshofs zur Abweisung der Klage der Städte München, Bamberg und Günzburg gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer durch den Freistaat Bayern zur Kenntnis. Die Städte haben ein anderes Urteil erhofft und prüfen nun, ob eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erhoben werden soll“, sagte Städtetags-Geschäftsführer Bernd Buckenhofer in München.

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Lena Häfermann

Freie Texterin und Autorin, schreibt gern über die schönen Dinge im Leben, Inhaberin von Zauber Worte www.zauber-worte.de und Lokale Momente www.lokale-momente.de

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