Gastro-Politik und Markttrends 2026: Was jetzt wichtig wird

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Immer noch nicht durch: Mehrwertsteuersenkung

Nachdem der Bundestag die Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie ab kommendem Jahr beschlossen hat, muss nun noch der Bundesrat zustimmen. In dem Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen sind außerdem Maßnahmen für Berufspendler, Spender an Parteien, Mitglieder von Gewerkschaften und Ehrenamtler enthalten. Insgesamt geht es um eine jährliche Summe von knapp fünf Milliarden Euro. Den Ländern entgingen dadurch jedoch Steuereinnahmen und sie fordern vom Bund eine Kompensation. Am 19. Dezember wird darüber abgestimmt. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte jedoch bereits angekündigt, dass es keinen Ausgleich seitens des Bundes geben wird und davor gewarnt, dass, wer darauf bestehe, die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, die Entlastung von Pendlern und die Stärkung des Ehrenamts gefährde.

Dank Stimmen der CDU, CSU und SPD wurde das Steuerpaket im Bundestag beschlossen. Gegenwind kam von den Grünen und der Linken, die kritisierten: „Mit der Steuersenkung wird das Schnitzel im Wirtshaus weder billiger noch besser und die Bedienung profitiert auch nicht davon.“ Branchenverbände haben bereits angekündigt, dass die Steuerentlastungen laut einer Branchen-Umfrage zum Teil in Investitionen fließen wird (73 Prozent) und an Mitarbeitende weitergegeben werden soll (65 Prozent). Nur etwa acht Prozent der Befragten denken laut Umfrage über Preissenkungen auf der Speisekarte nach. „Angesichts der dramatisch gestiegenen Kosten und der bevorstehenden Mindestlohnerhöhung ist dies eine zukunftsweisende Weichenstellung für die speisenorientierte Gastronomie“, erklärt Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, auf Anfrage von Hogapage.

Auch der Bundesverband der Systemgastronomie begrüßt die Entscheidung des Bundestags ausdrücklich und appelliert an die Länder, die Entlastung ebenfalls zu unterstützen und damit Planungssicherheit für Millionen Gäste, Beschäftigte und Unternehmer zu schaffen.

Streit um Namen für Veggie-Burger vertagt

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In dem Streit um korrekte Bezeichnungen für Veggie-Burger, Tofu-Wurst und Co. konnte keine Einigung erzielt werden. Daher bleiben die bisherigen Begriffe in der EU zunächst weiterhin erlaubt. Nach intensiven Verhandlungen wurde die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Das Verbot, das von der EVP-Fraktion zur Debatte gestellt wurde, wird mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet.

Konkret geht es darum, dass Begriffe wie Steak, Wurst und Schnitzel künftig nur noch für originalen Fleischprodukte verwendet werden dürfen. Bundesagrarminister Alois Rainer hatte sich bereits klar gegen ein Verbot ausgesprochen, das in seinen Augen unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft verursachen würde und dem Bürokratieabbau entgegenstünde. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für Alternativprodukte in Europa. Mehrere Handelsunternehmen und Hersteller haben sich in einem gemeinsamen Brief gegen das Vorhaben ausgesprochen. Deutsche Abgeordnete stimmten mit wenigen Ausnahmen gegen das Verbot. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur von Anfang Oktober befürwortet die Hälfte der deutschen Verbraucher (50 Prozent), dass pflanzliche Alternativen andere Namen tragen müssen, 28 Prozent lehnen es ab und 21 Prozent machten keine Angabe. Nur knapp einem Viertel (24 Prozent) war es überhaupt wichtig, dass die das EU-Parlament mit dieser Frage beschäftigt.

Schon im Jahr 2020 wurde im EU-Parlament über Namen für Alternativprodukte entschieden. Damals hieß es noch, Bezeichnungen für Fleisch-Ersatzprodukte dürften weiterhin verwendet werden. Bei „Milch“ war man sich einig, dass Getränke beispielsweise aus Soja oder Hafer andere Namen bekommen mussten.

Vor der jetzigen Verhandlungsrunde war die Organisation Foodwatch mit einem Gutachten an die Öffentlichkeit gegangen, aus dem hervorgeht, dass ein Veggie-Namensverbot rechtswidrig wäre. Sie beriefen sich auf ein Urteil, laut dem Mitgliedsstaaten Produktnamen nicht verbieten dürfen, ohne zuvor festgelegt zu haben, welche Bezeichnungen stattdessen zu verwenden sind. In dem Gutachten heißt es auch, dass die geforderte Änderung unklar sei. Unter anderem sollten „Wurst“ und „Schnitzel“ laut der Forderung der EVP-Fraktion ausschließlich der essbaren Teilen von Tieren vorbehalten sein. Ein Schnitzel mit Panade dürfte demnach nicht als Schnitzel bezeichnet werden.

Niedriglöhne im Gastgewerbe

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In Deutschland arbeiten laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 6,3 Millionen Menschen für einen sogenannten Niedriglohn, einem Stundenlohn von höchstens 14,32 Euro. Das entspricht einem Anteil von 16 Prozent an allen Jobs. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, für die es weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenlohns gibt. Der mittlere Lohn, bei dem die Hälfte mehr und die andere Hälfte weniger verdient, lag im April 2025 bei 21,48 Euro. Auszubildende sind ausgenommen. Von 2014 bis 2024 war der Anteil der Niedriglöhner stark zurückgegangen, und zwar von 21 auf 16 Prozent.

Mehr als die Hälfte aller Niedriglöhner sind im Gastgewerbe beschäftigt (51 Prozent). Demnach arbeitet hier jeder Zweite für weniger als 14,32 Euro die Stunde. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sind es 45 Prozent, und in Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung 36 Prozent.

Zum Jahreswechsel wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro steigen. Beim letzten Anstieg im Oktober 2022 konnte im Vergleichszeitraum April 2022 bis April 2023 ein Rückgang der niedrigentlohnten Jobs von 19 Prozent auf 16 Prozent verzeichnet werden. Am niedrigsten ist der Anteil in der öffentlichen Verwaltung (2 Prozent), im Sektor Wasser, Abwasser und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (6 Prozent), im Bereich Erziehung und Unterricht (6 Prozent) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 Prozent).

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, die sogenannte Lohnspreizung, blieb zwischen April 2024 und April 2025 nahezu unverändert. Als besserverdienend gilt man ab 39,65 Euro, als geringverdienend unter 13,46 Euro. Besserverdienende erzielten im Jahr 2025 demnach das 2,95-fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden.

Die Angaben beziehen sich auf Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2025 mit einer Stichprobe von 58000 Betrieben, die Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten machten.

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Lena Häfermann

Freie Texterin und Autorin, schreibt gern über die schönen Dinge im Leben, Inhaberin von Zauber Worte www.zauber-worte.de und Lokale Momente www.lokale-momente.de

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