1. Allgemeines Die nachstehenden Bedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit den Geschäftspartnern – nachfolgend Kunden genannt – der Starnberger Brauhaus GmbH – nachfolgend Brauerei genannt-, soweit nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Bestellung Lieferungen: Lieferungen an Kunden können nur an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) erfolgen. Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Brauerei. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde seinen Verpflichtungen und Obliegenheiten vereinbarungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, es sei denn, die Verzögerung ist von der Brauerei zu vertreten. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt die Brauerei sobald als möglich mit. Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf Ereignisse höherer Gewalt, Naturkatastrophen, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Brauerei liegen, zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Brauerei wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Für den Fall der Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Lieferung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen und sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Brauerei liegen, ist die Brauerei auch dazu berechtigt, die Lieferung durch einen von ihr benannten Ersatzlieferanten erbringen zu lassen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der Brauerei dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.

3. Qualität Die Brauerei wird die Getränke in einwandfreier Qualität herstellen und bereitstellen/liefern, insbesondere alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung beachten. Die Ware soll nach der Lieferung frostsicher, kühl, sonnen- und lichtgeschützt gelagert werden. Die beste Lagertemperatur liegt bei 7°C bis 8°C.

4. Gewährleistung Eine etwaige Beanstandung der Qualität ist von dem Kunden der Brauerei gegenüber unverzüglich, mit Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, schriftlich zu rügen. Beanstandungen, offensichtlicher Mängel und Abweichungen der auf den Lieferscheinen angegebenen Mengen sind bei Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen, geltend zu machen. Anderenfalls ist eine Haftung der Brauerei wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Bei berechtigter Mängelrüge kann die Brauerei eine mangelfreie Sache liefern. Hierzu hat der Kunde der Brauerei eine angemessene Frist einzuräumen. Mit Recht beanstandete Getränke berechtigen nur zu deren Rückgabe, grundsätzlich aber nicht zur Zurückweisung weiterer einwandfreier Getränke, zum Bezug von fremden Getränken oder zum Rücktritt von Getränkelieferungsverträgen. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sowie bei unsachgemäßer Lagerung oder unsachgemäßem Ausschank der Getränke ist jede Haftung der Brauerei ausgeschlossen. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Brauerei, im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit haftet die Brauerei nur auf den nach der Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, in der Regel also auf den Warenwert.

5. Preise und Zahlungen Lieferungen der Brauerei erfolgen zu den in den jeweils gültigen Preislisten angegebenen Abgabepreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisänderungen werden mit der Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Die Rechnungsbeträge sind zu dem in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug hat die Brauerei das Recht, sowohl Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe als auch Barzahlung zu verlangen und weitere Lieferungen von der Bezahlung der Rückstände abhängig zu machen. Die Fahrer der Brauerei sind zur Entgegennahme von Zahlungen ermächtigt. Im Übrigen kann die Brauerei Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens 7% jährlich, ab Eintritt des Verzuges, verlangen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegen Ansprüche der Brauerei kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

6. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an Waren behält die Brauerei sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher im Zeitpunkt der Rechnungserteilung bestehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung und der Begleichung eines sich etwa zu diesem Zeitpunkt zu Lasten des Kunden ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis, bei Schecks bis zu deren Einlösung, vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässig. Die Waren dürfen von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Pfänden Dritte die Vorbehaltsware, so hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt der Brauerei hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Brauerei ab. Die Brauerei nimmt diese Abtretung hiermit an. Die Brauerei ist berechtigt, die ihr durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so kann der Kunde insoweit Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Brauerei verlangen.

7. Leergut und Rücknahme Das zur Wiederverwendung bestimmte und mit Firmenbezeichnung versehene Leergut (Träger, Mehrwegflaschen, Fässer, Stahlflaschen, Getränkecontainer, CO2-Flaschen, Paletten usw.) wird dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen; es bleibt unveräußerliches Eigentum der Brauerei. Dies gilt entsprechend für Leergut, das im Eigentum eines Handelspartners steht bzw. für neutrale Transportgebinde. Die Brauerei berechnet Pfandbeträge für das Leergut gemäß der jeweils gültigen Preisliste; diese sind zusammen mit dem Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Der Kunde hat das Leergut umgehend, spätestens innerhalb von drei Monaten, in ordnungsgemäßem Zustand und in gleicher Zahl und Güte zurückzubringen oder zurückzugeben. Unangemessen hohe Mehrrückgaben kann die Brauerei zurückweisen. Die Brauerei erteilt für das zurückgegebene Leergut jeweils Gutschriften zzgl. Mehrwertsteuer. Leergut, das nicht dem von uns gelieferten entspricht – insbesondere das durch Einbrand oder Einprägung als Eigentum eines Dritten gekennzeichnet ist oder das mit dem gelieferten nicht in Form, Farbe, Größe usw. übereinstimmt oder das beschädigt oder stark verschmutzt ist – wird dem Kunden abholbereit zur Verfügung gestellt. Eine Aufrechnung auf die Rückgabeverpflichtung des Kunden erfolgt insoweit nicht. Holt der Kunde dieses Leergut nicht innerhalb zwei Wochen ab, können wir hierüber ersatzlos verfügen. Jede Leergutabholung erfolgt vorbehaltlich unserer Abrechnung. Für die Feststellung von Art und Zahl des abgegebenen Leerguts ist unsere Zählung maßgebend. Die Brauerei ist nur verpflichtet, Kästen mit den jeweils hierfür vorgesehenen und von der Brauerei ausgelieferten Flaschenarten (sog. sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung oder bei Leergutumstellung wird noch im Umlauf befindliches Leergut nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten zurückgenommen. Der Kunde erhält von der Brauerei auf Anforderung eine Abrechnung/Aufstellung über die Entwicklung der Leergutsalden (Leergutabrechnung). Diese gilt als anerkannt, sofern der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Leergutabrechnung schriftlich widerspricht. Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Leergut wird zum jeweiligen Wiederbeschaffungspreisen unter Anrechnung entsprechender Pfandguthaben in Rechnung gestellt. Bei Rücknahme von Getränken muss das Mindesthaltbarkeitsdatum mindestens noch acht Wochen betragen; andernfalls wird nur der Pfandwert zzgl. Mehrwertsteuer erstattet.

8. Abrechnungen Der Kunde hat Abrechnungen (wie z.B. Rechnungen/Lieferscheine/Leihscheine/Kontoaufstellungen) auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Abrechnung schriftlich bei der Brauerei zu erheben. Wiederspricht der Kunde nicht fristgemäß, gelten die Abrechnungen als genehmigt.

9. Leihgegenstände Leihgegenstände werden dem Kunden nur für die vereinbarte Zeit und unter Ausschluss jedweder Haftung für alle Sachschäden die aus der Benützung folgen, überlassen. Die Brauerei kann diese Gegenstände jederzeit überprüfen. auswechseln und zurückfordern. Die Leihgegenstände sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Wartung, Pflege, Reparaturen und Betriebskosten der Leihgegenstände gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, die Leihgegenstände bei Einstellung des Bierbezuges und/oder nach Leihzeitende vollständig, in gutem Zustand, unter Beachtung der Abnützung zurückzugeben. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Leihgegenstände sind zu deren Zeitwert vom Entleiher zu·ersetzen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Brauerei und den Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Kunden vorgesehen ist. Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten aus laufender Geschäftsverbindung ist Starnberg. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen diese Geschäftsbedingungen nicht berührt. Im Rahmen der Geschäftsverbindung ist die Brauerei berechtigt, unter Beachtung des Datenschutzgesetzes die personenbezogenen Daten des Kunden, gleich ob diese von ihm oder Dritten stammen, zu speichern und zu verarbeiten.

Starnberger Brauhaus GmbH / Februar 2017

Suche