Allgemeines:

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; sie gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 abs.
1 i.V.m. §14 BGB.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden, die der Verkäufer nicht ausdrücklich anerkannt hat, sind unverbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbarem nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(4) Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht ist der Sitz des Verkäufers.

(5) Gerichtsstand ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz einer Niederlassung des Kunden zuständig ist.

Angebote und Leistungsumfang:

(1) Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend.
(3) Teillieferungen sind zulässig.

Lieferung:
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit von Montags bis Freitags erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der obigen Geschäftszeit, so trägt er die damit verbundenen Mehrkosten.

Von unserer Lieferpflicht sind wir befreit, wenn
a) ein von uns nicht zu vertretender Umstand eintritt;
b) fällige Rechnungen von unserem Kunden nicht bezahlt sind;
c) durch saisonale Erfordernisse Leergutengpässe eintreten und nicht entsprechendes Leergut zurückgegeben wird

Sollten eventuell Vollgutrücknahmen erforderlich sein, so geschieht dies nur bei besonderer Vereinbarung und gegen Kostenerstattung von höchstens 80 % des Warenwertes. Bei Rücknahme von Vollgut, das nicht mindestens drei Monate Restlaufzeit nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum hat, kann die Ware nicht gutgeschrieben werden. Es erfolgt dann nur eine Gutschrift über das Leergut.

Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt hat.

Preise:
Die Lieferung unserer Waren erfolgt zu den jeweiligen Tagespreisen, die dem Kunden bekannt gegeben werden. Ist nichts besonders vereinbart, sind unsere Preise Nettopreise der Preisgruppe 1 zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, wobei sich Entgeltminderungen aus aktuellen Rahmen und Konditionsvereinbarungen ergeben können.

Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind sofort und ohne jeglichen Abzug zahlbar
Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche des Kunden, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB berechnet.

Bei Zahlung durch Schecks oder Wechsel erfolgt die Annahme nur zahlungshalber und nicht erfüllungshalber. Erst nach Gutschrift durch unsere Bank gilt die Zahlung als erfolgt. Bei Bankeinzug ist die Zahlung erst erfolgt, wenn der Betrag nach Ablauf der Widerspruchsfrist bei uns gutgeschrieben ist. Sämtliche Kosten der Zahlung gehen zu Lasten unserer Kunden. Ebenso die Kosten der Nichteinlösung von Zahlungsmitteln. Wir sind berechtigt, Zahlungen unserer Kunden wahlweise zur Tilgung von Verbindlichkeiten, Krediten, rückständigen Zinsen und Kosten zu verwenden.
Unsere Kunden verzichten auf das Bestimmungsrecht nach § 366, I BGB. Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Haftung:
Mengenmäßige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden. Qualitätsmängel können nur innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.
Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

Leergut/Saldoanerkenntnis/Pfand:
Für Leergut wird der jeweils vereinbarte, bzw. allgemein geltende Pfandsatz zzgl der gesetzlichen MwSt. erhoben. Soweit das Leergut unser Eigentum ist, wird es dem Kunden nur ausgeliehen und bleibt unser Eigentum. Ist es Eigentum unserer Lieferanten, so behalten wir uns das Besitzrecht aus
mittelbarem Besitz vor. Über das Leergut wird ein laufender Saldo erstellt und dem Kunden jeweils bekannt gegeben. Der Saldo gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
Der Leergutsaldo muss vom Kunden bei Ende der Geschäftsbeziehung ausgeglichen werden. Fehlendes Leergut muss vom Kunden zum Wiederbeschaffungswert ersetzt werden.
Mehr zurückgegebenes Leergut steht bei uns zur Abholung bereit.

Kohlensäure:
Die Kunden, die Kohlensäureflaschen von uns beziehen sind verpflichtet, die Kohlensäure nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben.
Nach dem zweiten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Werden nach Ablauf von 12 Monaten oder bei Beendigung der Geschäftsbeziehung die Kohlensäureflaschen nicht zurückgegeben, wird der Wiederbeschaffungswert berechnet.

Eigentumsvorbehalt/Forderungsabtretung:
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung, zwischen Kunden und uns erfüllt sind. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die
hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit an uns bereits ab.

Werbematerial und Inventar:
Unseren Kunden zur Verfügung gestellten Gegenstände (Leihinventar, Leihreklame) bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers bzw. gekennzeichneten Lieferanten. Dem Kunden obliegt bezüglich dieser Gegenstände die Sorgfaltspflicht eines Kaufmannes. Die Rechte aus mittelbarem Besitz behalten wir uns vor und berechnen dem Kunden für nicht
zurückgegebene Gegenstände den Wiederbeschaffungspreis.

Kontoauszüge:
Von uns ausgestellte Kontoauszüge können nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung reklamiert werden. Danach gelten sie als anerkannt.

Bundesdatenschutz:
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen bekannt zugeben, dass Ihre persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung elektronisch gespeichert werden. Die Einwilligung, gemäß § 3 Bundesdatenschutzgesetz, unserer Kunden gilt hiermit als erteilt.

Suche