1. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich nachstehende Bedingungen maßgebend. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt. Die widerspruchslose Entgegennahme der Lieferung gilt als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

2. Unsere Angebote sind nicht bindend. Bestellungen akzeptieren wir durch schriftliche Bestätigung oder direkte Ausführung der Lieferung.

3. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeit erledigt. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden außerhalb der üblichen Geschäftszeit, so werden zusätzliche Kosten berechnet

4. Genannte Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche bei verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.

5. Die Lieferungen erfolgen frei Haus. Teillieferungen sind zulässig. Zusätzliche Transport-, Verräum- und Sortierleistungen gehen auf Kosten und Risiko des Kunden.

6. Beanstandungen hinsichtlich Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie hinsichtlich der Arten und Sorten einschließlich der von uns zugesicherten Restlaufzeit bis zum MHD der gelieferten Waren hat der Kunde unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Liefertag sind Beanstandungen ausgeschlossen, ausgenommen sind äußerlich nicht erkennbare Mängel.

7. Trübbier wird bei berechtigter Reklamation, entsprechend der Vorgaben der Brauereien, nur bei Rückgabe von mehr als 50 % der Füllmenge ersetzt.

8. Bei festgestellten Mängeln, die zu unseren Lasten gehen, kann der Kunde Ersatz der Ware oder Gutschrift verlangen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung der Waren beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.

10. Die Zahlung aller Rechnungen erfolgt sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug per Lastschrift oder bar bei Lieferung. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck, Lastschrift oder Wechsel gilt die Zahlung als erfolgt mit dem Zeitpunkt der Gutschrift. Gehen Zahlungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein, können wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Diskontsatz berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit der Kunde Kaufmann ist. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

11. Paletten, Kasten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden nur leihweise bzw. als Sachdarlehen überlassen. Für Paletten, Kasten, Mehrwegflaschen, Fässer usw. wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Nicht zurückgegebenes Leergut ist zum Wiederbeschaffungspreis zu bezahlen. Das hinterlegte Pfandgeld wird dabei angerechnet. Leergut wird nur bis zur Höhe der in den einzelnen Leergutsorten gelieferten Mengen zurückgenommen.

Wir können Leergut nur entsprechend den Vorgaben des Abfüllers zurücknehmen, das heißt nach Güte, Art und Sorten dem Gelieferten entsprechend.

12. Der Kunde verpflichtet sich, ihm übergebenes Festausrüstungsmaterial äußerst sorgfältig und pfleglich zu behandeln und keine Veränderungen an dem Material vorzunehmen. Der Kunde haftet für alle Beschädigungen, Bruch sowie Fehlmengen der ihm überlassenen Gegenstände. Das Festausrüstungsmaterial wird lagersauber übergeben, leichte Verunreinigungen sind in Kauf zu nehmen. Für unmittelbare bzw. mittelbare Schäden, die durch oder mit dem Festausrüstungsmaterial verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Unsere Leihgebühren gelten für eine Überlassungsdauer von bis zu einer Woche. Der Abhol- und Rückgabetag gilt jeweils als ein ganzer Tag. Nimmt der Kunde das Material darüber hinaus in Anspruch, so sind wir berechtigt, für jede neue Woche die Gebühr erneut zu erheben.

13. Der Käufer von Kohlensäure ist verpflichtet, die Kohlensäureflaschen nach Entleerung unverzüglich zurückzugeben. Nach dem dritten Monat ab Lieferdatum wird die handelsübliche Miete berechnet. Wird die Kohlensäureflasche nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferdatum oder nach der Beendigung der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben, so wird der Wiederbeschaffungspreis berechnet.

14. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, unser Eigentum. Der Kunde darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen.

15. Wir sind berechtigt, von den nicht erfüllten Verkaufsverträgen durch Erklärung gegenüber dem Kunden ohne Freisetzung zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder wegen sonstiger begründeter Umstände die nicht pünktliche und ordnungsgemäße Bezahlung unserer Forderungen zu befürchten ist.

Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Verlust der allgemeinen Zahlungsfähigkeit sowie gerichtliche Maßnahmen oder Zugriffe anderer dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware, unverzüglich zu informieren.

16. Erfüllungsort ist Hoya / Weser. Stand Januar 2017.