Mehrwert, der bleibt

Gastronomen können die Mehrwertsteuersenkung seit Jahresbeginn an die Gäste weitergeben zwecks Umsatzsteigerung – oder damit gestiegene Kosten abfedern zur Konsolidierung ihres Betriebes. Für welche Variante sich die meisten großen Gastronomieketten entschieden haben und wie Einzelgastronomen abwägen sollten.

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Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie ein dauerhaft ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 anstatt 19 Prozent. Und zwar, egal ob es sich um Speisen zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen handelt. Das „Vor-Ort-Essen“ ist damit steuerlich nicht mehr schlechter gestellt als Take Away. Die Steuersenkung betrifft alle gastronomischen Betriebe: Restaurants, Cafés, Bistros, Imbisse und Catering-Anbieter.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Aber Achtung: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert. Mit der Ausnahme von Coffee To Go mit einem Kuhmilchanteil von über 75 Prozent, wie das beispielsweise bei Latte Macchiato oder Cappuccino der Fall ist. Hier fallen nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an. Grund: Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel. Soja-, Reis-, Hafer- und Kokosmilch hingegen nicht, weswegen Außer-Haus-Kaffee mit diesen Milchalternativen wiederum mit 19 Prozent Steuer über den Tresen geht. Wieder was dazugelernt. Apropos: Für Außer-Haus- oder am Stehtisch getrunkene Smoothies gilt wiederum der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent – wäre sonst ja auch zu einfach gewesen.

Lang ersehnte Entlastung

Bis Jahreswechsel hatten die Betriebe Zeit, ihre Kassensysteme und Speisekarten anzupassen. Für Kombi-Angebote aus Speisen und Getränken gelten besondere buchhalterische Regeln. Ein kurzfristiger Mehraufwand, zur hektischsten Zeit des Jahres. Mit dieser – von Branchenverbänden und Gastronomen lang ersehnten – Maßnahme soll die Gastronomie entlastet werden. Oder wenn man so will: gestärkt. Die dauerhafte Senkung von Strukturkosten soll Planungssicherheit bringen und die steuerliche Gleichstellung von Vor-Ort-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf die Wettbewerbsfähigkeit stärken. So haben Kostensteigerungen bei Energie, Löhnen oder Dienstleistungen der Branche stark zugesetzt – so mancher Betrieb musste dichtmachen.

Qual der Wahl?

Nach der Verkündung der neuen Regelung galt es, die Kostenstruktur zu analysieren, um die Steuerentlastung sinnvoll zu nutzen. Gastronomen haben dabei zwei Optionen. Sie können die Steuersenkung ganz oder teilweise an ihre Gäste weitergeben. Als positiver Marketing-Effekt können gesenkte Preise die Nachfrage steigern. In einem wettbewerbsintensiven Umfeld wie der Gastronomie unter Umständen eine sinnvolle Maßnahme, neue Gäste zu gewinnen und bestehende stärker zu binden. Die zweite Option besteht darin, die Preise unverändert zu lassen und die zusätzliche Marge im Betrieb zu behalten. Der dadurch geschaffene finanzielle Spielraum kann genutzt werden, um gestiegene Energie-, Waren- und Personalkosten abzufedern oder notwendige Investitionen zu tätigen.

Weniger ist oftmals mehr

Branchenverbände wie der Dehoga haben von Anfang an betont, dass die Senkung vor allem zur Existenzsicherung dient. Einen Monat nach Einführung der Steuersenkung zeigt sich dahingehend ein klares Bild. So zeigt beispielsweise eine SPIEGEL-Datenanalyse, dass mehrheitlich kaum Preissenkungen stattfanden. In allen untersuchten Filialen von Five Guys, Dean & David, Pizza Hut, Block House und Dunkin’ Donuts blieben die Preise unverändert. Das Gros der Gastronomiebetriebe hat die Steuerentlastung nicht maßgeblich weitergegeben. Nur wenige Ausnahmen – wie Peter Pane oder der Marketing-Coup von McDonald’s Deutschland mit einzelnen Preissenkungen – zeigen eine minimale Entlastung. Die meisten Kettenbetreiber hatten bereits im Vorfeld signalisiert, keine Preissenkungen realisieren zu können, da die Steuersenkung lediglich die gestiegenen Kosten auffange. Mehr noch: In Bayern zogen die Preise laut Statistischem Landesamt sogar um 3,9 Prozent an im Vergleich zum Januar 2025. Ähnliches wird aus Brandenburg berichtet.

Abwarten und Tee trinken

Empirische Belege, ob Umsatz oder Profit von Gastrobetrieben messbar gestiegen sind, existieren aktuell noch nicht. Auch langfristige Effekte, beispielsweise auf Nachfrage, Beschäftigung oder Insolvenzen, sind noch nicht absehbar. Welche Option für deinen Betrieb die richtige ist, hängt von deiner Wettbewerbssituation, Kostenstruktur und langfristigen Strategie ab.

Bild von Kirsten Schwieger

Kirsten Schwieger

Sie liebt es, in der Küche zu improvisieren, was sich beim Backen allerdings manchmal übel rächt. Die Hamburgerin aus Vorsatz ist ein großer Fan der vegetarischen Küche und von Desserts mit viiiieeel Schokolade.

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