Zusammen oder getrennt zahlen? In diesem Lokal bestimmt der Gastronom
Die News der Kalenderwoche 36: Keine getrennte Rechnung? – Offener Brief gegen Corona-Rückforderungsbescheide – Gastronomie in besonderen Lagen vor Herausforderungen

Keine getrennte Rechnung?
Salvatore Marrazzo, der in Esslingen das italienische Restaurant ACCANTO Simplicissimo betreibt, macht derzeit bundesweit Schlagzeilen, weil Gäste in seinem Restaurant angeblich nicht mehr getrennt bezahlen dürfen. Pro Tisch sei nur eine gemeinsame Rechnung erlaubt, wird er zitiert. Doch das ist so nicht richtig, stellt er jetzt klar. Gruppen dürfen bei ihm selbstverständlich auch getrennt bezahlen. Das geht mittlerweile aber nur noch, wenn die Gäste das bei der Bestellung direkt mit angeben und die Kellner das ordentlich in die Kasse eingeben können. So kann es sauber abgerechnet werden. Auf seiner Homepage sowie am Eingang des Lokals wird darauf hingewiesen, dass andernfalls nur eine gemeinsame Rechnung pro Tisch möglich ist. Auslöser für diese strikte Regelung waren Vorfällen an gut besuchten Abenden, an denen größere Gruppen die Kellner durch das Splitten der Rechnung unnötig aufgehalten hatten, etwa, weil am Ende noch ein Mineralwasser oder ein Kaffee übrig geblieben waren, oder weil Gäste ihren exakten Anteil an der gemeinsamen Weinflasche berechnet haben wollten. Bei einem anderen Vorfall waren von einer hohen Rechnung am Ende noch 200 Euro offen gewesen, die niemand übernehmen wollte. Die langen Diskussionen am Tisch führten zu oft dazu, dass andere Tische nicht aufmerksam bedient werden konnten.
Ein Großteil seiner Kollegen und Gäste haben Verständnis für das neue Vorgehen. Doch vereinzelt war es nach dem Artikel in der BILD-Zeitung zu beleidigenden und rassistischen Kommentaren gekommen.
Ob die Regelung juristisch gültig ist, ist unklar. Eine getrennte Rechnung ist laut Verbraucherzentrale nicht verboten. Eigentlich schließen Wirte mit jedem Gast einzeln einen Vertrag ab, nicht aber mit der Gruppe. Fest steht, dass sie verlangen können, dass Getränke oder Speisen, die für mehrere Gäste zum Teilen gedacht sind, von einem Gast allein bezahlt werden muss. Üblicherweise wird von der Person bezahlt, die es bestellt hat.
Offener Brief gegen Corona-Rückforderungsbescheide

Tausende Unternehmen, darunter auch Gastwirte und Hoteliers, erhalten derzeit Rückforderungsbescheide für Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020. Hintergrund ist, dass die Behörden nachträglich Fördervoraussetzungen geprüft haben und zum Teil zu einem anderen Ergebnis gekommen sind als im Jahr der Bewilligung. Damals waren die Soforthilfen als unbürokratische Unterstützung gedacht, daher waren die Bestimmungen und Voraussetzungen unklar formuliert und die Verwaltungspraxis uneinheitlicher als üblich. Auf dem Portal haufe.de heißt es nun, dass nicht jeder Rückforderungsbescheid rechtlich haltbar ist. Betroffene können zum Beispiel die Höhe der Rückforderung prüfen lassen. Wichtig ist aber, die Fristen für den Widerspruch einzuhalten. In einigen Fällen ist die Verjährung ein berechtigter Einwand. Der Rückforderungsanspruch unterliegt nach neusten Gerichtsentscheidungen der 3-jährigen Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB. Ferner könnte der Förderzweck angefochten werden. Wenn nicht eindeutig war, wofür die Antragsteller das Geld ausgeben dürfen und wofür nicht, kann es nun auch nicht mit der Begründung der zweckwidrigen Verwendung zurückgefordert werden. Zudem kann es sein, dass einige Bescheide formelle Mängel aufweisen, etwa fehlende oder unzureichende Anhörung vor Bescheid Erlass, mangelhafte Begründung ohne konkreten Einzelfallbezug oder einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bei vollautomatisierten Verfahren.
Ein Hotelier aus Hessen, der selbst keinen Rückforderungsbescheiden erhalten hat, hat sich in einem offenen Brief an das hessische Ministerium gewendet und sich für Betroffene stark gemacht. Er schreibt unter anderem: „Die Diskussion um Rückforderungen hat nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche Folgen: Vertrauen in staatliches Handeln wird verspielt. Wer in einer Krise hilft, darf Jahre später nicht so handeln, als seien die Hilfen ein Missverständnis gewesen.“ Und weiter: „Wenn der Staat Hilfe erst verspricht, sie verspätet liefert – und Jahre später zurückfordert –, dann verliert er nicht nur sein Gesicht. Dann verliert er das Vertrauen der Gesellschaft.“
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Lena Häfermann
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